Wann erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung?
Seit 2021 haben Fahrgäste in der Schweiz Anrecht auf eine Entschädigung, wenn es zu Verspätungen oder Ausfällen im öffentlichen Verkehr kommt. Eine Entschädigung kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie eine Entschädigung erhalten.
Kommt es bei Ihrer Reise zu Verspätungen oder Ausfällen, haben Sie in der Schweiz ein Recht auf eine Entschädigung. Diese ist abhängig von der Dauer der Verspätung sowie vom gelösten Billett oder Abonnement.
Verspätungen in der Schweiz
Bei einem Billett innerhalb der Schweiz haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 % des Billettpreises zurück.
- Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 % des Billettpreises zurück.
Entschädigungsbeträge müssen mindestens 5 Franken betragen. Mehrere Verspätungen verschiedener Züge können nicht kumuliert und die Entschädigungen müssen einzeln beantragt werden.
Wenn die Reise durch eine Verspätung oder einen Ausfall Ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie diese nicht antreten. Falls Sie bereits unterwegs sind, können Sie die Reise abbrechen und unentgeltlich zurückreisen. In beiden Fällen erstattet Ihnen die SBB den Billettpreis.
Abonnements
Sind Sie im Besitz eines Abonnements, so steht Ihnen folgende Entschädigung zu:
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken Entschädigung oder den Tageswert Ihres Abos.
- Über die gesamte Gültigkeitsdauer werden maximal 10 % des Abowerts entschädigt.
Was können Sie tun, wenn Sie Ihr Ziel nicht (mehr) erreichen?
Wenn Sie aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung Ihr Reiseziel am selben Tag nicht mehr erreichen, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Unterkunft. Die SBB übernimmt die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel der Mittelklasse (entspricht grundsätzlich der günstigsten verfügbaren Zimmerkategorie in einem Hotel der Klasse Dreistern oder Dreistern Superior), inklusive Frühstück, sowie den Transport vom Bahnhof zur Unterkunft und zurück. Falls eine Taxifahrt nach Hause sinnvoller als eine Übernachtung ist, übernimmt die SBB diese Kosten. Eine Entschädigung erfolgt nur gegen die originalen Quittungen. Bei grösseren Ereignissen, wenn viele Fahrgäste betroffen sind, organisiert die SBB Sammeltaxis. Es ist daher ratsam, sich beim Zugpersonal oder bei einer Aufsichtsperson am Bahnhof zu melden.
Verpassen Sie aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung Ihren Fluganschluss, ein Konzert oder eine Prüfung sind gemäss dem Personenbeförderungsgesetz keine Entschädigungen vorgeschrieben.
Wenn Ihnen eine Entschädigung zusteht, müssen Sie das Antragsformular spätestens 30 Tage nach der Reise online ausfüllen, da eine Auszahlung der Entschädigung am SBB-Schalter nicht möglich ist.
Mehr Informationen zu den Fahrgastrechten im öffentlichen Verkehr finden Sie hier.
Bei weiteren Anliegen und Problemen mit öffentlichen Verkehrsmitteln können die Ombudsstellen ebenfalls Unterstützung bieten. In unserem Online-Ratgeber «Welche Ombudsstellen gibt es?» finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen.
Verspätungen bei Reisen ins Ausland
Wenn Sie Ihre internationale Reise in einem einzigen Bezahlvorgang bei den SBB gekauft haben, dann haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung zugute. Haben Sie die Reise bei einer anderen Anbieterin als den SBB gebucht, finden Sie in unsrem Online-Ratgeber «Rückerstattung für verspätete Züge im Ausland» weitere Informationen. Falls Sie nur einen Teil Ihrer Reise bei den SBB gekauft haben, besteht ein Anrecht auf eine Entschädigung, wenn dieser Zug sich verspätet:
- Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie 25 % des Billettpreises für diese Fahrt entschädigt.
- Ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie 50 % des Billettpreises für diese Fahrt entschädigt.
Die SBB berücksichtigen auch zusätzliche Kosten wie Reservationen und Zuschläge, sofern diese zusammen mit dem Billett gekauft wurden. Um eine Entschädigung bei Verspätungen im Ausland geltend zu machen, müssen Sie den Antrag dazu spätestens 90 Tage nach der Reise einreichen.
Möchten Sie aufgrund einer absehbaren Verspätung von Ihrer Reise zurücktreten oder diese abbrechen, erstatten Ihnen die SBB den vollen Fahrpreis.
Wenn Sie wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls Ihre Reisepläne ändern müssen, ist es die Aufgabe des Bahnunternehmens am jeweiligen Ort, Ihre Weiterreise zu organisieren. Nur mit einer schriftlichen Zustimmung der Bahn (z. B. SMS oder E-Mail) oder wenn Ihnen nach einer Wartezeit von mindestens 100 Minuten keine Hilfe angeboten wurde, dürfen Sie Ihre Weiterreise selbständig, auch mit anderen Anbieterinnen des öffentlichen Verkehrs organisieren. In diesem Fall übernehmen die SBB die dabei entstehenden Kosten.
Zusätzliche Ausgaben für Flüge, Mietwagen oder Treibstoff für Privatautos werden nicht erstattet. Kann die Weiterreise aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung nicht am selben Tag erfolgen, haben Sie Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder falls günstiger eine Taxifahrt nach Hause. Die SBB erstatten Ihnen in diesem Fall bis zu 150 Euro.
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