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Serafe-Rechnung: Das gilt bei der Radio- und Fernsehabgabe

Wer muss die Serafe-Rechnung bezahlen? Wer nicht? Was passiert, wenn Sie die Radio- und Fernsehgebühren nicht bezahlen? Hier finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Serafe-Rechnung.

Serafe-Rechnung: Das Wichtigste

  • Die Radio- und Fernsehabgaben kosten jährlich 335 Franken pro Haushalt. Jeder Haushalt muss die Serafe-Rechnung bezahlen, Ausnahmen gibt es nur für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen, Diplomat:innen, Taubblinde und bei Zweitwohnungen (siehe unten).
  • Wer seinen Hauptwohnsitz in einem Zimmer eines Seniorenheims, Studentenheims, Internats etc. hat, bezahlt die Abgabe in der Regel nicht selber. Diese sogenannten Kollektivhaushalte bezahlen für ihre Bewohner:innen. Die Abgabe beträgt jährlich 670 Franken pro Gemeinschafts-Haushalt. Nicht als Kollektivhaushalt gilt, wenn jemand in einem (Senioren)heim eine Wohnung mit eigener Küche und Bad mietet. Diese Wohnform wird als eigenständig angesehen – die Bewohner:in muss die Abgabe selber bezahlen.
  • Auch wenn Sie kein Radio oder TV empfangen können und kein Internet haben, müssen Sie die Rechnung trotzdem bezahlen. Dies gilt seit 1. Januar 2024.
  • Früher konnte man sich «nur» für den Radio- oder «nur» für den TV-Empfang anmelden. Das gibt es nicht mehr. Jeder Haushalt schuldet 335 Franken. Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen, drohen Ihnen Mahngebühren und schlussendlich eine Betreibung. Ein Eintrag im Betreibungsregister kann Ihnen die Suche nach einer Wohnung oder Arbeitsstelle erschweren.
  • Sie müssen sich nicht bei der Serafe anmelden. Die Rechnung wird Ihnen automatisch zugestellt.
  • Die Radio- und Fernsehgebühren werden hauptsächlich zur Finanzierung des Schweizer Radio und Fernsehens (SRG) und bestimmten privaten Radio- und TV-Stationen verwendet. Die Serafe übernimmt die Rechnungsstellung. Früher war die Billag damit beauftragt.

Wer bezahlt wie viel? Wer muss nichts bezahlen?

Die Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt für jeden Haushalt 335 Franken pro Jahr. Ob Sie Radio, TV oder Internet nutzen oder nur ausländische Sender schauen, spielt keine Rolle: Jeder Haushalt muss die Rechnung bezahlen – Ausnahmen gibt es nur für  Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen, Diplomat:innen und Taubblinde. Diese müssen ein Gesuch stellen, um von der Abgabe befreit zu werden. Das Gesuch wird bewilligt für Haushalte, in welchen mindestens eine Person wohnt,

  • die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht. Die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen Bestätigung des Ergänzungsleistungs-Bezugs an die Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich gilt als Gesuch. Wenn Sie bisher trotz dem Bezug von Ergänzungsleistungen die Abgabe bezahlt haben, können Sie sich rückwirkend von der Abgabe befreien und bereits bezahlte Rechnungen zurückfordern. Diese Rückforderung ist auf 5 Jahre begrenzt und nur für den Zeitraum möglich, in dem Sie tatsächlich Ergänzungsleistungen erhalten haben. Mehr.
  • die eine Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten besitzt (Typ B, C, D, E, K rot, K blau oder K violett).
  • die taubblind ist (nur zulässig, wenn dem Haushalt keine abgabepflichtige Person angehört). Zum Gesuchsformular.

Seniorenheime, Internate, Studentenheime und andere Kollektivhaushalte

Wer im Senioren- oder Pflegeheim, Studentenheim, Internat etc. wohnt, bezahlt die Abgabe in der Regel nicht selber. Diese sogenannten Kollektivhaushalte bezahlen für ihre Bewohner:innen. Die Abgabe beträgt jährlich 670 Franken pro Gemeinschafts-Haushalt. Kompliziert ist es bei Seniorenheimen: Wer “nur” ein Zimmer bewohnt, gehört zum Kollektivhaushalt, wer hingegen eine Wohnung mit eigenem Bad und Küche mietet, muss die Abgabe selber bezahlen (mehr dazu).

Die gilt aber nur, wenn die Person auch ihren Hauptwohnsitz in den Kollektivhaushalt verlegt hat. Viele Bewohner:innen wohnen zwar in einem solchen Kollektivhaushalt, haben ihren Hauptwohnsitz aber aus verschiedensten Überlegungen (z.B. aus emotionalen, finanziellen oder politischen Gründen) an einer vorherigen Wohnadresse oder an einem anderne Ort belassen. In diesem Fall muss die Person unabhängig von dem Kollektivhaushalt die Abgabe für ihren Hauptwohnsitz bezahlen.

Zweitwohnungen, Untermieter und Wochenaufenthalter:innen

Für Zweitwohnungen sind keine Radio- und Fernsehgebühren geschuldet, ausser der Hauptwohnsitz befindet sich im Ausland. Das gleiche Prinzip gilt für Wochenaufenthalter:innen: Liegt der Wohnsitz in der Schweiz, ist dort die Abgabe geschuldet; liegt er im Ausland, ist man im Haushalt, der unter der Woche bewohnt wird, abgabepflichtig.

Untermieter:innen: Laut der Zeitschrift “Beobachter” gilt: “Wenn Sie zum Haushalt gehören, zahlen Sie keine zusätzliche Abgabe. Wenn Sie hingegen in einer Einliegerwohnung wohnen, zahlen Sie die Abgabe.”

Rechtmässigkeit der Radio- und Fernsehgebühren: Was passiert, wenn ich die Rechnung nicht bezahle?

Im Internet kursiert die Behauptung, dass die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren nicht rechtmässig sei. Begründet wird dies manchmal mit der These, dass die Schweiz kein Land mehr, sondern eine Unternehmung sei. Man müsse sich lediglich mit einem “Musterbrief” bei der Serafe abmelden und zahle nachher nichts mehr. Diese Informationen sind jedoch falsch: Wenn Sie die Serafe-Rechnung nicht bezahlen, erhalten Sie Mahnungen und werden anschliessend betrieben. Schlussendlich zahlen Sie mehr als nötig und haben zusätzlich einen Eintrag im Betreibungsregister, der Ihnen die Suche nach einer Wohnung oder Arbeitsstelle erschweren kann.

Fragen zur Serafe-Rechnung

Hier finden Sie Informationen zur Serafe-Rechnung:

  • Anmeldung: Sie müssen sich nicht bei der Serafe anmelden, sondern erhalten die Rechnung automatisch.
  • Teilzahlungen: Die Serafe stellt grundsätzlich Jahresrechnungen aus. Auf Verlangen erhalten Sie auch Dreimonatsrechnungen. Möchten Sie alle drei Monate eine Papierrechnung per Post erhalten, kostet dies allerdings 2 Franken pro Rechnung. Kostenlos ist sie via LSV+, Debit Direct, E-Rechnung oder per Mail. Für die Jahresrechnung gibt es keinen “Papier-Zuschlag”.
  • Haftung: Sie haften solidarisch mit allen anderen Personen in Ihrem Haushalt für die Begleichung der Rechnung. Wie Sie die Rechnung aufteilen, ist Ihre Sache.
  • Rückerstattung: Eine (teilweise) Rückerstattung einer bereits bezahlten Rechnung ist möglich, wenn jemand stirbt, definitiv ins Ausland oder in einen Kollektivhaushalt (Seniorenheim, Internat, etc., siehe oben) zieht.

Weitere Informationen zur Rechnung und Bezahlung finden Sie auf den Websiten des Bundesamtes für Kommunikation und der Serafe.

Vorsicht Betrug

Betrüger:innen versuchen durch gefälschte Serafe-Rechnungen Geld zu erbeuten. Falls Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die Serafe.

Wie wird die Radio- und Fernsehgebühr verwendet?

Die Radio- und Fernsehgebühren werden hauptsächlich zur Finanzierung des Schweizer Radio und Fernsehens (SRG) und bestimmten privaten Radio- und TV-Stationen verwendet. Die Serafe übernimmt die Rechnungsstellung. Früher war die Billag damit beauftragt. Weitere Informationen.

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