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Wie reiche ich eine Beschwerde bei einer Behörde ein?

Ärger mit einer Behörde? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reklamieren und eine wirksame Beschwerde einreichen.

Wann ist eine Beschwerde sinnvoll?

Nicht jede Unstimmigkeit rechtfertigt eine formelle Beschwerde. Oft reicht ein klärendes Gespräch oder eine einfache Nachfrage. Wenn aber eine Entscheidung unfair wirkt, Fristen nicht eingehalten werden oder eine Behörde gegen Vorschriften verstösst, kann eine Beschwerde der richtige Weg sein.

Richtig reklamieren

Suchen Sie zuerst das direkte Gespräch mit der Behörde. Oft klären sich so Missverständnisse und Sie können eine Beschwerde vermeiden. Beachten Sie bei Ihrer Reklamation folgende Grundsätze:

  • Sachlich bleiben: Vermeiden Sie Vorwürfe, konzentrieren Sie sich auf Fakten.
  • Unterbreiten Sie Lösungsvorschläge: Formulieren Sie nicht nur, was schief lief, sondern auch, was Sie erwarten.
  • Setzen Sie eine realistische Frist zur Bearbeitung: Geben Sie der Behörde etwas Zeit, die Sache abzuklären und Ihnen zu antworten (z. B. «Gerne erwarte ich Ihre Antwort bis zum 01.xx.20xx»). Ist bis zu diesem Datum keine Reaktion erfolgt, so haken Sie nochmals nach.
  • Dokumentation führen: Notieren Sie jedes Gespräch und mit wem Sie es geführt haben, speichern Sie E-Mails und heften Sie Briefe ab.

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Beschwerde

Falls Gespräche und Reklamationen erfolglos bleiben, müssen Sie gegen die Entscheidung der Behörde mit einer Beschwerde vorgehen.

  1. Anfechtbare Verfügung verlangen: Um eine Beschwerde einreichen zu können, benötigen Sie eine anfechtbare Verfügung. Falls noch keine Verfügung vorliegt, können Sie von der Behörde verlangen, Ihnen eine solche auszustellen.
  2. Klären Sie den richtigen Adressaten: Überprüfen Sie, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist. Eine falsch adressierte Beschwerde verzögert das Verfahren.
  3. Fristen beachten: Beschwerden sind an feste Fristen gebunden (oft 10–30 Tage ab Zustellung des Entscheids). Die Frist findet sich in der Rechtsmittelbelehrung. Versäumen Sie diese, kann Ihre Beschwerde nicht mehr behandelt werden.
  4. Beschwerde schriftlich formulieren: Eine wirksame Beschwerde muss klar, sachlich und gut begründet sein. Verwenden Sie kurze Sätze und vermeiden Sie emotionale Formulierungen.
  5. Unterlagen beilegen: Rechnungen, E-Mails, Fotos oder andere Belege sollten unbedingt beigelegt werden. Sie erhöhen die Glaubwürdigkeit und erleichtern die Prüfung.
  6. Brief per Einschreiben senden: Versenden Sie die Beschwerde per Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis über den fristgerechten Eingang.
Rechtsmittelbelehrung
Wo finde ich diese Informationen? Eine Verfügung muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Diese gibt an, ob und innert welcher Frist sowie in welcher Form gegen den Entscheid Rechtsmittel erhoben werden kann.

Beim Einreichen einer Beschwerde müssen Sie auch formelle Vorgaben einhalten. Grundsätzlich muss in einer Beschwerde Folgendes enthalten sein:

  • Parteibezeichnung
  • Antrag (was Sie fordern bzw. was geändert werden soll)
  • Zusammenfassung des Sachverhalts
  • Begründung (wieso die Verfügung geändert werden soll)
  • Die angefochtene Verfügung als Kopie in der Beilage

Einzelheiten entnehmen Sie dem jeweils anwendbaren Verwaltungsrechtspflegegesetz (z. B. für Berner Behörden VRPG, für Bundesbehörden das VwVG).

Aufsichtsbeschwerde
Wollen Sie auf ein (Ihrer Ansicht nach) fehlerhaftes Verhalten einer Behörde aufmerksam machen, so können Sie eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Die Aufsichtsbeschwerde ist im Gegensatz zur Beschwerde ein formloser Rechtsbehelf, was bedeutet, dass Sie keine Parteistellung, also auch keinen Anspruch auf Erledigung Ihrer (Aufsichts-)Beschwerde haben. Eine Aufsichtsbeschwerde kann dafür von irgendjemandem bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

Möchten Sie sich dagegen nicht über eine Behörde, sondern über ein Unternehmen beschweren, hilft Ihnen unter Umständen eine zuständige Ombudsstelle weiter. Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Ombudsstellen es in der Schweiz gibt.

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