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Woran erkenne ich einen guten Versicherungsmakler?

Eine Beratung zur Prämienoptimierung oder Krankenkassenwechsel kann hilfreich sein. Aber nicht alle Versicherungsmaklerinnen beraten transparent und fair. So erkennen Sie gute Versicherungsmaklerinnen.

Schaffen Sie Transparenz

  • Verlangen Sie, dass der Versicherungsmakler offenlegt, für wen er arbeitet, wer seine Arbeit bezahlt und wie viel er dafür erhält.
  • Die Vermittlerinnen sind verpflichtet, ein Informationsblatt vorzuweisen. Auf diesem Blatt müssen Name und Adresse stehen, sowie die Information, ob sie die Produkte einer einzigen oder mehrerer Versicherungen anbieten und um welche Versicherungen es sich dabei handelt. Auf dem Blatt muss auch ersichtlich sein, wer für Fehler und unrichtige Auskünfte haftbar ist und was mit den Personendaten geschieht, welche der Makler für seine Vermittlungstätigkeit aufnimmt. Dieses Blatt muss die Maklerin dem Versicherten dauerhaft zur Verfügung stellen.
  • Eine Versicherungsvermittlerin, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommt, kann gebüsst werden. (Art. 86 Abs. 1 Bst. e Versicherungsaufsichtsgesetz)
  • Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt über die Website www.vermittleraufsicht.ch Einblick in ihr Register. Allerdings ist dieses Register nur auf den Bereich der Zusatzversicherungen und nicht auf den wichtigen Bereich der Grundversicherung ausgerichtet.
  • Falls Sie feststellen, dass ein registrierungspflichtiger Vermittler im Register nicht eingetragen ist, können Sie dies der FINMA melden.
  • Unterschreiben Sie einen Vertrag nicht sofort und holen Sie allenfalls zusätzliche Informationen ein. Wenn Sie einen Vertrag bei einer neuen Versicherung abgeschlossen haben, können Sie innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen ohne Verpflichtung von diesem zurücktreten.

Gesundheitsfragebogen bei Zusatzversicherungen

  • Für den Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Sie in der Regel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Aufgrund von diesem entscheidet die Kasse, ob und zu welchen Konditionen sie Sie versichern will.
  • WICHTIG: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen absolut wahrheitsgetreu und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer behandelnden Ärztin nach! Stellt sich heraus, dass Sie etwas verschwiegen haben, werden Ihnen im Versicherungsfall unter Umständen Leistungen verweigert. Gute Makler machen Ihre Kundinnen darauf aufmerksam.

 


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  • Unterschreiben Sie aus diesem Grund nie ein unvollständiges oder gar leeres Formular und lassen Sie den Fragebogen nicht vom Makler ausfüllen (brechen Sie das Gespräch ab, wenn die Vermittlerin derartige Anstalten unternimmt – das Risiko ist gross, dass auch die restliche Beratung nicht Ihren Bedürfnissen entspricht).
  • Füllen Sie den Bogen in Ruhe aus. Unseriöse Versicherungsmakler bringen ihre Kundinnen dazu, die Fragen abgeschwächt zu beantworten. Dadurch erhalten Sie zwar womöglich bessere Konditionen, riskieren aber im Versicherungsfall eine Zahlungsverweigerung.

Was tun bei schlechter Beratung?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie vom Versicherungsmakler schlecht beraten wurden, können Sie sich an die Ombudsstelle für die Krankenversicherung (Grund- und Zusatzversicherungen) wenden:

Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstr. 9
Postfach 3565
6002 Luzern
041 226 10 10
www.om-kv.ch

Falls Sie von der Maklerin falsche Angaben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit einem Versicherer erhalten haben, können Sie dies der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA melden:

Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
031 327 91 00
info@finma.ch

www.finma.ch 

So können Sie sich selbst informieren

Seriöse Vermittler können im Dickicht der Angebote und der Prämien der knapp 90 Schweizer Krankenversicherer durchaus eine Hilfe sein. Da die Vermittlerinnen für „gute“ Risiken in der Regel höhere Provisionen erhalten, sind Ihnen junge oder auch ältere, gesunde Versicherte besonders willkommen. Über die Provisionen und Vermittlergebühren werden jedoch immer Kosten ausgelöst, welche zu Lasten der Krankenversicherer und damit auch der Versicherten gehen. Es kann sich deshalb lohnen, sich eigenständig zu informieren:

  • Mithilfe des Prämienrechners des Konsumentenschutzes können die Prämien in der Grundversicherung bequem von zu Hause aufgerufen und verglichen werden: www.konsumentenschutz.ch/praemienvergleich.
  • Dieser Vergleichsdienst löst keine Kosten aus – weder für Sie noch für die Krankenkassen.
  • Die meisten Krankenkassen bieten auf ihrer Website einen eigenen Prämienrechner an. Diese eignen sich vor allem, wenn man nicht die Krankenkasse wechseln will, aber auf andere Versicherungsmodelle umsteigen oder die Franchise anpassen will.
  • Zudem können Sie in unserem Online-Shop hilfreiche Ratgeber zum Thema Gesundheit erwerben.
  • Falls Sie eine Beratung wünschen, welche über den Prämienvergleich hinaus geht, können Sie sich an die Beratung des Konsumentenschutzes wenden.

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