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Termin verpasst: muss ich zahlen?

Sie haben einen Termin bei Ihrer Kosmetikerin vereinbart. Ausgerechnet an diesem Tag geht es im Büro hektisch zu und her, weshalb Sie den Termin vergessen. Am nächsten Tag teilt Ihnen die Kosmetikerin mit, dass sie Ihnen die verpasste Stunde berechnen werde. Müssen Sie diese Kosten übernehmen?

Ja. Sie haben mit Ihrer Kosmetikerin einen Vertrag für eine Behandlung abgeschlossen und ihn nicht eingehalten. Die Kosmetikerin hätte in dieser Zeit ein anderer Kunde bedienen können. Sie hat deshalb einen finanziellen Schaden erlitten und kann Schadenersatz für das entgangene Geld verlangen. Dies gilt aber nur, wenn sie keinen Ersatzkunden gefunden hat und in dieser Zeit auch sonst keine bezahlten Arbeiten erledigt hat. Die Kosmetikerin ist verpflichtet, sich um einen anderen Kunden zu bemühen, was jedoch kurzfristig meist nicht ganz einfach ist.


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Dasselbe gilt übrigens auch im umgekehrten Fall: Wenn Sie als selbständig erwerbende Person kurzfristig den Termin abgesagt bekommen oder wesentlich länger warten müssen als geplant, wird die Kosmetikerin unter Umständen schadenersatzpflichtig.

Tipp: Melden Sie sich im Verhinderungsfall frühzeitig ab, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Manche Unternehmer schreiben auf ihren Webseiten oder Flyern, bis wann man einen Termin ohne weiteres kostenlos absagen kann (z.B. bis 24 Stunden vorher). Eine fixe Regel gibt es allerdings nicht.

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