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Online-Ratgeber

Wie komme ich aus dem Timesharing raus?

Durch Timesharing vereinbaren Sie, eine Wohnung oder ein Hotelzimmer jedes Jahr während einer bestimmten Zeit zu bewohnen. So kommen Sie aus dem Vertrag.

Wenn Sie den Timesharing-Vertrag in einem EU-Land abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag während 14 Tagen widerrufen. Während dieser Frist darf der Verkäufer keine Anzahlung verlangen. Bereits bezahlte Beträge muss Ihnen der Verkäufer innert 14 Tagen zurückzahlen. Das Widerrufsrecht besteht länger, wenn der Verkäufer seinen Informationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Erklären Sie den Widerruf so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückschein.

 


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Timesharing widerrufen in der Schweiz und anderen Ländern

Falls Sie den Timesharing-Vertrag in der Schweiz abgeschlossen haben, besteht ein Widerrufsrecht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, erklären Sie den Widerruf innert 14 Tagen per Einschreiben.

Ob in anderen Ländern ein solches Rücktrittsrecht besteht, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden, doch ist dies meistens nicht der Fall.

Was tun, wenn kein Widerrufsrecht besteht?

Wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, lesen Sie den Vertrag zum Timesharing nochmals genau durch. Unter Umständen besteht ein vertragliches Kündigungsrecht – das ist allerdings unwahrscheinlich.

Wenn gar kein Widerrufsrecht oder vertragliches Kündigungsrecht besteht oder unklar ist, ob eines besteht, kann Sie ein Rechtsanwalt beraten, ob und wie Sie sich aus der Verpflichtung lösen können. Bei langjährigen Verträgen (> 10 Jahre) könnte allenfalls ein Nichtigkeitsgrund aufgrund Art. 27 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 OR bestehen. Dies müsste jedoch ein Gericht feststellen.

Was Timesharing genau ist, haben wir in diesem Ratgeber-Beitrag zusammengefasst.

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