Was ist Timesharing?

Durch Timesharing erwerben Sie das Recht, eine Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer jedes Jahr während einer bestimmten Zeit zu bewohnen. Wir raten davon ab.
Durch einen Timesharing-Vertrag erwerben Sie das Recht, eine Ferienwohnung oder beispielsweise ein Hotelzimmer jedes Jahr während einer bestimmten Zeit zu bewohnen. Die Preise liegen zwischen 10 000 und 50 000 Franken und müssen im Voraus bezahlt werden. Die Verträge gelten für 20 bis 30 Jahre oder länger. Aus folgenden Gründen raten wir von Timesharing ab:
- Die Anbieter versprechen beispielsweise, dass es sich um eine gute Kapitalanlage oder um Wohneigentum handle. Dies entspricht allerdings nicht der Wahrheit, denn faktisch zahlen die Kunden einfach die Miete oder die Hotelkosten für viele Jahre im Voraus, ohne einen Anteil oder ein Mitspracherecht an der Immobilie zu erwerben. Da diese Versprechungen oft nicht schriftlich erfolgen, können sie im Nachhinein nicht nachgewiesen werden.
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- Die Verkäufer haben auf jeden Einwand eine passende Antwort und schrecken auch vor Lügen nicht zurück. Wiederum: Ein Nachweis ist meist schwierig.
- Oft offenbart erst genaues Durchlesen des Vertrags, dass zusätzliche Kosten auf den Kunden zukommen. Hinzu kommen zusätzlich Nebenkosten und Kosten für Anreise und Verpflegung.
- Die Verkäufer versichern kritischen Kunden, dass der Timesharing-Anspruch jederzeit an eine andere Person verkauft werden könne. In der Realität ist das allerdings meist nicht oder nur mit grossen Verlusten möglich. Manche Verkäufer lügen die Kunden auch schlichtweg an und behaupten, dass ein jederzeitiges Kündigungsrecht bestehe.
- Auch die Vorstellung, über Jahre hinweg immer zur selben Zeit an denselben Ort in die Ferien zu fahren, ist für viele Reisende wenig berauschend.
- Pauschalreisen oder übers Internet gebuchte Mietwohnungen sind meist günstiger.
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