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Abgasskandal: VW muss weltweit für Betrug gerade stehen – nur in der Schweiz nicht

Weltweit wird VW wegen den Abgasmanipulationen zu Schadenersatz- und Busszahlungen verurteilt. Der Konsumentenschutz hat eine Übersicht über die momentan bekannten Verfahren erstellt. Schweizer Konsumenten haben einmal mehr das Nachsehen. Hierzulande treten die Gerichte auf die Klage des Konsumentenschutzes gar nicht erst ein.

Seitdem der VW-Konzern offiziell zugegeben hat, Fahrzeuge der VW-Marken wissentlich und willentlich mit manipulierten Abgassystemen ausgestattet zu haben, ist es weltweit zu Schadenersatz- und Busszahlungen gekommen (zur Übersicht).

Auch in der Schweiz sind rund 175’000 Fahrzeugbesitzer geschädigt worden. Betroffene Fahrzeuge erlitten auf einen Schlag einen Wertverlust von durchschnittlich 15%. Ausgleichszahlungen an die geschädigten Fahrzeughalter sind im Ausland in erster Linie über kollektive Klageverfahren oder Vergleiche erfolgt. Wer nun denkt, dies müsse doch auch in einem vermeintlichen Rechtsstaat wie der Schweiz möglich sein, irrt sich leider.

Im Dezember 2017 hatte der Konsumentenschutz für rund 6’000 geschädigte Betroffene eine Schadenersatzklage eingereicht. Nach dem Zürcher Handelsgericht folgte diesen Sommer auch das Bundesgericht der Argumentation von VW und Amag. Dem Konsumentenschutz wird das Recht verweigert, im Namen und an Stelle der Betroffenen ein Klageverfahren zu führen.

Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich, dass in der Schweiz dringend gesetzliche Grundlagen für den kollektiven Rechtsschutz geschaffen werden müssen. Gibt es eine Mehrzahl von Geschädigten, so müssen diese sich zusammen schliessen können, damit in einem einfachen und effizienten Gesamtverfahren über die Ansprüche der Kläger geurteilt werden kann. VW und Amag sind auch zu keinem Vergleich bereit: Wer kein Urteil befürchten muss, hat keinen Grund, sich auf eine aussergerichtliche Lösung einzulassen.

Zur Zeit wird die Zivilprozessordnung (ZPO) revidiert. Der Konsumentenschutz wird sich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass die Grundlagen für einen ungehinderten Zugang zu den Gerichten geschaffen werden.

Rechtsstaatlichkeit und Rechtsdurchsetzung müssen auch in der Schweiz endlich Realität werden!

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