Irreführende Kommunikation bei neuem Adressverzeichnis “Swiss List”

Seit einiger Zeit erhält der Konsumentenschutz vermehrt Beschwerden über das Vorgehen von Swisscom Directories, der Betreiberin von local.ch und search.ch. Diese stellt auf ein neues Angebot um und nennt dieses “Swiss List”. Während der Sommerferien verschickte Swisscom Directories einen unauffälligen Brief, worin eine automatisch Umstellung des Vertrages angekündigt wurde, sofern der Kunde nicht innert eines Monates widerspricht. Doch das ist noch nicht alles: Der neue Register- und Suchmaschineneintrag, welcher nach Ablauf der kurzen Widerspruchsfrist als vom Kunden akzeptiert gilt, kostet bis zu 400% mehr (beispielsweise neu 420 statt 113 Franken). Ein Hinweis darauf, dass auch preiswertere Variante existiert, wird im Brief verschwiegen. Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel, schon gar nicht für eine Tochterfirma des Bundesbetriebs Swisscom.
Das Konsumentenmagazin “Espresso” von Radio SRF hat bereits im Juli zweimal über die irreführenden Informationen berichtet. Ein Sprecher von Swisscom Directories versuchte die Lage danach zu relativieren: Man wolle dem Kunden nur das optimale Produkt anbieten. Es handle sich auch nicht um eine einseitige Anpassung des Vertrags, sondern um eine Offerte. Wer nicht bezahle, habe nichts zu befürchten. Diese Aussage steht jedoch in klarem Widerspruch zum Inhalt des Informationsbriefes und auch den bereits versendeten Zahlungsaufforderungen, von welchen im aktuelleren “Espresso”-Beitrag die Rede ist. Aktuellere Informationsschreiben von Mitte Juli, die auch während der Zeit von Ferienabwesenheiten weiterhin per unauffälliger B-Post versendet werden, weisen in keiner Weise daraufhin, dass es sich dabei um eine unverbindliche Offerte handelt. Beim Konsumentenschutz entsteht der Eindruck, dass durch die unklare und irreführende Kommunikation unsichere Kunden dazu gebracht werden sollen, für ein Produkt zu bezahlen, das sie eigentlich gar nicht wollen.
Der Konsumentenschutz hat die Swisscom Directories deshalb schriftlich aufgefordert, die unklare Kommunikation gegenüber ihren Kunden zu korrigieren. Sie solle insbesondere klarstellen, dass die bereits in Rechnung gestellten Swiss List-Produkte nur bei expliziter Annahme der Offerte durch die Kunden geschuldet seien.
Weiter erwarten wir im Sinne der Transparenz gegenüber den Kunden in Zukunft einen Hinweis auf preisgünstigere Produkt-Alternativen, wie z.B. auf das Produkt “Swiss List Starter”, welches CHF 60.- pro Jahr kostet.
Rechnungen und Mahnungen müssen nicht bezahlt werden!
Ergänzung vom 05.11.2019: Localsearch lässt uns in ihrem Schreiben vom 4. November 2019 wissen, dass “… die Rechnung nicht beglichen werden muss, wenn eine Kundin oder ein Kunde das neue Produkt nicht wünscht”, und “… dass wir bereits seit dem 9. September 2019 auf den Versand einer zweiten Zahlungserinnerung an Kundinnen und Kunden verzichten.”