Vermittlerprovisionen: Verschwendung von Prämiengeldern

Der Ständerat befasste sich gestern mit dem Thema Vermittlerprovisionen. Die angenommene Motion der Gesundheitskommission soll Werbeanrufe von Krankenkassen und Provisionen bei der Vermittlung von Grundversicherungsverträgen beschränken, indem sie die Branchenlösung stärkt. Ob dies ausreicht, ist indes fraglich.
Der Vorstoss der ständerätlichen Gesundheitskommission will Verkaufsanrufen von Krankenkassenvermittlern und überzogenen Provisionen einen Riegel schieben. Demgemäss soll der Bundesrat eine entsprechende Vereinbarung unter den Krankenkassen für allgemeinverbindlich erklären können. Krankenversicherer, die sich nicht daran halten, sollen sanktioniert werden.
Die verschwenderischen Vermittlerprovisionen haben immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. Statt der von der Branche vereinbarten 50 Franken wurden Provisionen von bis zu 250 Franken pro Grundversicherungsabschluss bezahlt. Zusammen mit einer Zusatzversicherung gab es sogar Provisionen von bis zu 1500 Franken.
Der Konsumentenschutz begrüsst, dass der Ständerat den Handlungsbedarf erkannt und die Motion entsprechend angenommen hat. Ob aber die Selbstregulierung in Zukunft besser funktioniert, ist fragwürdig. Die Ablehnung des Vorstosses von Nationalrätin Birrer-Heimo ist daher nicht nachvollziehbar. Diese wollte dem Bundesrat die Möglichkeit geben, im Falle eines erneuten Scheiterns der Branchenlösung innert nützlicher Frist einzugreifen. Dies wäre dringend nötig, sollte auch der nächste Anlauf der Branche seine Wirkung verfehlen.