BAG senkt Höchstvergütungsbeiträge für einzelne medizinische Hilfsmittel

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kündigte heute die Senkung von Höchstvergütungsbeiträgen für einzelne medizinische Hilfsmittel an. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssen aber weitere folgen. Die sogenannte Mittel und Gegenstände-Liste (MiGeL), in welcher das BAG festlegt, wieviel die Grundversicherung für Bandagen, Gehhilfen, Blutzuckerteststreifen, etc. zahlt, muss grundlegend überarbeitet werden.
Laut dem Krankenkassenverband santésuisse könnte das BAG durch eine Überprüfung der gesamten Liste 100 Millionen Franken pro Jahr einsparen. Dies wäre eine seit Jahren überfällige und mehr als willkommene Entlastung in Zeiten von stetig steigenden Krankenkassenprämien. Die “mehreren Millionen Franken”, welche das BAG mit den aktuellen Massnahmen einsparen will, sollten also nur der Anfang sein.
Immerhin hat das BAG angekündigt, 2017 die grössten Kostenblöcke und bis Ende 2019 die gesamte MiGeL zu überarbeiten.
Weitere Informationen zu Gesundheitskosten, Krankenkassenprämien und den Missständen im Bereich der medizinischen Hilfsmittel finden Sie unter folgenden Links:
Horrende Preise für medizinische Hilfsmittel: BAG muss handeln.
Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien