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Abgasskandal: Aufsichtsbeschwerde abgeschmettert

Die SKS hatte am 24. Mai 2016 eine Aufsichtsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingereicht. Die AB-BA sollte überprüfen, ob die Bundesanwaltschaft grundlegende Rechtsansprüche von Einzelnen verletzt hatte. Diese hatte sämtliche Strafanzeigen von in der Schweiz betroffenen Fahrzeughaltern an eine deutsche Strafverfolgungsbehörde überwiesen. Am 22. August 2016 folgte die ernüchternde Antwort der AB-BA auf die Aufsichtsbeschwerde der SKS.

Lapidar ausgedrückt sieht sie kein offensichtliches Versäumnis der Bundesanwaltschaft. Die dünne Begründung der AB-BA zeigt, dass von Seiten der Behörden keine Unterstützung zu erwarten ist hinsichtlich Aufklärung der Betrugsaffäre. Für die Durchsetzung der Rechte von geschädigten Fahrzeughaltern wird sich die SKS weiterhin in Partnerschaft mit der niederländischen Stiftung „Volkswagen-Car-Claim“ einsetzen. Der Druck auf Volkswagen wird weiterhin aufrechterhalten!

Der Entscheid der AB-BA ist juristisch nicht anfechtbar und dementsprechend für die SKS abgeschlossen.

Betroffene des Abgasskandals finden Rat in der SKS-Handlungshilfe und können sich auch weiterhin bei der Volkswagen Car-Claim anmelden.