Preisüberwacher zeigt: Systemwechsel bei Generikapreisen ist notwendig

Preisüberwacher Stefan Meierhans zeigt mit einem Vergleich der Schweizer und ausländischen Preise eines international tätigen Generikaherstellers, dass wir für die gleichen Präparate im Schnitt etwa doppelt so viel zahlen. Noch viel grösser ist der Unterschied zum günstigsten Vergleichsland: in den Niederlanden sind die Preise gar zehnmal(!) tiefer als in der Schweiz.
Aufgrund seiner Erkenntnisse zieht der Preisüberwacher folgerichtig den Schluss, dass der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgesehene Wechsel zu einem Festbetragssystem unbedingt nötig ist. In diesem System, dass bereits in über 20 europäischen Ländern erfolgreich eingeführt wurde, werden Generika und patentabgelaufene Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff in Gruppen zusammengefasst und pro Gruppe ein Preis (Festbetrag) festgelegt, der von der Krankenkasse vergütet wird. Wünscht ein Patient ohne medizinische Gründe ein teureres Präparat, muss er die Differenz zum Festbetrag selber bezahlen. Dadurch können die Preise von Generika gesenkt und deren Marktanteil erhöht werden. Dies führt gemäss einer früheren Studie des Preisüberwachers zu Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe – bei gleichbleibender Qualität.
Die von den Gegnern eines Systemwechsels oft erwähnte Behauptung, dass ein Festbetragssystem zu „Billigmedizin“ mit geringerer Qualität führe, ist aus der Luft gegriffen:
- Alle in der Schweiz erhältlichen Arzneimittel, also auch Generika und patentabgelaufene Medikamente, müssen durch die Swissmedic zugelassen werden. Die Qualität ist wie anhin gesichert.
- Bei Generika und patentabgelaufenen Medikamenten mit demselben Wirkstoff handelt es sich um austauschbare Präparate. Ein Wechsel ist also problemlos möglich. Das beweist zudem eine umfangreiche US-Studie, die aufzeigt, dass Apotheker für den Eigenbedarf in 9 von 10 Fällen zu günstigen Generika greifen.
- Wenn medizinische Gründe vorliegen (was in Ausnahmefällen vorkommen kann) oder wenn die Gefahr besteht, dass es durch den Wechsel zu einem Generikum zu Verwechslungen kommen könnte, kann jeder Arzt ein ganz bestimmtes Präparat verschreiben. In diesem Fall wird von der Krankenkasse immer der volle Preis vergütet.
- An den Resultaten der Studie des Preisüberwachers ist erkennbar, dass ein günstiger oder teurer Preis nichts über die Qualität aussagt. Der dabei untersuchte Hersteller verlangt je nach Land bis zu zehnmal mehr für das gleiche Präparat.