Kein Widerrufsrecht im Onlinehandel!

Die Politik bleibt im letzten Jahrhundert stehen: Nahezu 10 Jahre brauchte das Parlament, um einen minimalen Schritt zu einem verbesserten Widerrufsrecht zu machen! Im Telefonverkauf soll es neu gelten und allgemein, also auch für Haustürgeschäfte, wird eine Frist von 14 Tagen festgeschrieben.
Aber: Hat die Politik noch nicht gemerkt, dass das Zeitalter des Onlinehandels angebrochen ist? Der mühsam errungene kleine Verbesserungsschritt wäre im letzten Jahrhunder dringend notwendig gewesen. Zu hoffen bleibt, dass das Parlament noch in diesem Jahrhundert zur Erkenntnis kommt, dass auch in der Schweiz ein Widerrufrecht im Onlinehandel eingeführt werden muss – etwas, was in den Nachbarländern seit über 10 Jahren gang und gäbe ist!
Die SKS wird sich dafür einsetzen, dass schnellstmöglich auch im Onlinehandel ein Widerrufsrecht verankert wird. Dazu braucht es einen neuen politischen Anlauf, denn der Nationalrat wird bei seiner nächsten Beratung an der heute vom Ständerat beschlossenen Gesetzesversion kaum etwas zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern.
In der Schweiz brüsten sich diverse Onlinehändler mit einem freiwilligen Rückgaberecht. Dieses ist aber sehr unterschiedlich ausgestaltet. So kann es wenige Tage oder mehrere Wochen dauern. Es werden jedoch Hürden eingebaut, die das so grosszügig gesprochene Widergaberecht zu einer Farce verkommen lassen. Beliebt ist beispielswiese, dass das zugestellte Produkt nur in der ungeöffneten Originalverpackung und ohne auszuprobieren zurückgeschickt werden kann.