Herbstmessen: Vorsicht, kein Rücktrittsrecht!
An den zahlreichen Herbstmessen landauf, landab locken die Verkäufer mit besonders günstigen Angeboten. Doch Vorsicht! Lassen Sie sich davon nicht blenden. Das vermeintliche Schnäppchen kann sich als überteuertes oder nutzloses Angebot entpuppen. Behalten Sie auch im Hinterkopf, dass Sie kein Rücktrittsrecht haben: Denn von Kaufverträgen, die an Messen abgeschlossen wurden, kann man nur zurücktreten, wenn schwerwiegende Mängel geltend gemacht werden können.