Komplementärmedizin: das Machtspiel auf Zeit

Vor fünf Jahren verlangten 2/3 der Stimmbevölkerung, dass Bund und Kantone die Komplementärmedizin berücksichtigen müssten. Pünktlich zum 5-Jahres Jubiläum macht der Bund durch das zuständige Departement des Innern EDI einen praktikablen Umsetzungs-Vorschlag.
Der Weg zum vom Stimmvolk geforderten Ziel ist endlich klar aufgezeichnet, nachdem während fünf Jahren die Unsicherheit und eine Überbrückungslösung – ein mehrjähriges Provisorium – dominierten.
Bisher wurde bei der Erfüllung des Volkswillens auf Zeit gespielt. Daher ist es überfällig, dass der eingeschlagene und heute bekannt gemachte Weg zielstrebig und ohne weitere Verzögerungen umgesetzt wird. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS fordert, dass innerhalb eines Jahres die offenen Fragen für die zu revidierenden Verordnungen geklärt sind. Der Weg des Rechtssetzungsprozesses muss anschliessend umgehend und zügig beschritten werden.
Verordnungsänderungen können beim EDI durchaus auch im Hauruck-Verfahren innerhalb weniger Wochen durchgeboxt werden, der Beweis erfolgte im vergangenen Jahr: Um die Pharmaindustrie wegen angepasster Medikamentenpreise bei Laune zu halten, wurden kurzerhand innerhalb sechs Wochen (!) zwei Verordnungen angepasst. Interessanterweise betraf es die selben Verordnungen (Verordnung über die Krankenversicherung KVV und Verordnung des EDI über Leistungen in der Krankenpflegeversicherung KLV), welche nun für die Umsetzung des Volkswillens „Berücksichtigung der Komplementärmedizin“ angepasst werden.
Sollten die Arbeiten in dieser Sache ins Stocken geraten, muss ernsthaft die Frage gestellt werden, wer die Verwaltung tatsächlich bewegen kann: Die nahezu 3.5 Millionen Stimmberechtigen, welche vor fünf Jahren ihren Willen bekundet hatten oder wenige marktmächtige und finanzkräftige Pharmakonzerne?