Lebensmittelgesetz: Kompromiss zur Herkunftsdeklaration nimmt erste Hürde
Die Herkunft der Rohstoffe von Lebensmitteln muss zwar angegeben werden, aber der Bundesrat kann Ausnahmen festlegen: Auf diesen Kompromiss hat sich die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK geeinigt. Damit wird nach dem Hin und Her zwischen Nationalrat und Ständerat in der dritten Runde im Lebensmittelgesetz ein Weg aufgezeigt, der den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Information bringt und keine zusätzlichen Handelshemmnisse aufbaut. SKS-Präsidentin und Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo hat vor einem Jahr im Nationalrat durchgebracht, dass die Herkunftsdeklaration von Rohstoffen deutlich gestärkt werden muss. Der Ständerat hat dieses Anliegen nicht unterstützt. Der Kompromiss wird nun hoffentlich auch in den beiden Räten Zustimmung finden.