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SKS fordert kollektive Rechtsdurchsetzung

Wenn beispielsweise ein Reiseveranstalter seine vertraglichen Leistungen nicht erbringt und keinen angemessenen Schadenersatz zahlen will, müssten im heutigen Rechtssystem alle Teilnehmer der Reisegruppe einzeln eine Klage einreichen. Dies macht jedoch wenig Sinn: Für die einzelnen Kläger sind Aufwand und Kosten sehr gross und auch für die Gerichte gibt es unnötigen Aufwand, da sie gleichgelagerte Fälle einzeln behandeln müssen. Dies soll nun anders werden: SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo hat einen Vorstoss eingereicht, der die Ermöglichung von Gruppenklagen in der Schweiz vorsieht. Zur Medienmitteilung.