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Unlauterer Wettbewerb UWG

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG schützt Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt sich für faire Geschäftspraktiken ein und stellt bei den zuständigen Behörden Strafantrag gegen jene Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Irreführende Geschäftsmethoden verleiten Konsumentinnen und Konsumenten dazu, Verträge abzuschliessen, die gemäss UWG missbräuchlich sind. Das Gesetz schreibt unter anderem die Grundregeln für eine korrekte Preisbekanntgabe vor und bekämpft irreführende Preisvergleiche. Da sich unfaire Geschäftspraktiken dem Wandel der Zeit anpassen, muss das geltende Recht laufend den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Die im Jahre 2012 in Kraft getretenen Gesetzesbestimmungen verbieten Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register, unerbetene Werbeanrufe, die Einlösung von Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder sonstigen Verkaufsveranstaltungen, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen sowie unlautere Schneeballsysteme. Zudem werden an den Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So verlangt das UWG beispielsweise, dass Online-Händler ihre Identität offenlegen, einen Kundendienst angeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend bestätigen.

Der Konsumentenschutz bekämpft Anbieter, die unlautere Machenschaften einsetzen. Er klärt die Konsumenten über ihre Rechte auf, sammelt Beschwerden von Geschädigten und geht gerichtlich gegen jene Unternehmen vor, die sich unlauterer Geschäftsmethoden bedienen.

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