Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Kampfansage gegen unlautere Geschäftspraktiken
Am 1. April tritt das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (ACSI, FRC und SKS) bietet ab diesem Datum den Konsumentinnen und Konsumenten ein neues Instrument an, um effizient gegen ungewollte Werbeanrufe, undurchsichtige Internetanbieter, Schein-Branchenbucheinträge, Gewinnversprechen sowie Schneeballsysteme vorzugehen.
Jeden Tag gehen zahlreiche Klagen bei den Konsumentenschutz-Organisationen ein. Dies ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass ein grosses Bedürfnis besteht, endlich wirksam gegen betrügerische Anbieter sowie unseriöse Unternehmen vorzugehen. Konsumentinnen und Konsumenten werden täglich mit unzähligen Werbeanrufen belästigt oder erhalten Gewinnversprechen, welche an die Teilnahme an eine Werbeveranstaltung („Kaffeefahrten“) geknüpft sind. Auch KMUs leiden unter unseriösen Geschäftspraktiken. Sie werden auf täuschende Art und Weise mit Angeboten für die Eintragung in Branchen- oder Telefonbücher überhäuft, die nicht nur nutzlos, sondern auch teuer sind.
Diese und viele weitere Klagen – wie beispielsweise jene über undurchsichtige Verkaufsangebote im Internet oder Schneeballsysteme – sollen nicht länger als vereinzelte Zeugenaussagen stehen bleiben. Damit das neue Gesetz nicht nur toter Buchstabe bleibt, bietet die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen ab dem 1. April 2012 einen einfachen Weg zu einer wirkungsvollen Beschwerde. Auf den Internetseiten der Mitgliedsorganisationen der Allianz (ACSI, FRC und SKS) können die Beschwerde-Formulare zum entsprechenden Fall angewählt und die notwendigen Informationen in die vorgesehenen Felder möglichst vollständig eingetragen werden. Die Allianz wird die eingegangenen Beschwerden sammeln und diese gebündelt an die zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaft, Zivilgerichte oder das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) weiterleiten mit dem Ziel, unlautere Geschäftspraktiken zu eliminieren.
Informationen zur Einreichung von Beschwerden sind ab dem 1. April 2012 auf folgenden Internetseiten zu finden: www.konsumentenschutz.ch. www.frc.ch, www.acsi.ch.