Pensionskassen sollen versteckte Entschädigungen zurückfordern
Bundesgerichtsurteil betreffend Retrozessionen
Die Pensionskasse von Siemens Schweiz hat vor Bundesgericht die Rückgabe von 3,6 Millionen Franken erstritten, die in Form von verdeckten Entschädigungen (Retrozessionen) an ihren Vermögensverwalter geflossen waren. Die SKS fordert alle Arbeitnehmer auf, sich zu erkundigen, ob ihrer Pensionskasse ebenfalls Gelder zustehen und hat dazu ein Informationsblatt aufgeschaltet.
Die Verantwortlichen der Pensionskasse von Siemens Schweiz haben es vorgemacht: Sie erstritten die Rückgabe von verdeckten Entschädigungen (sogenannte Retrozessionen) im Umfang von 3,6 Millionen Franken, die bei ihrem Vermögensverwalter hängengeblieben waren. Allerdings mussten Sie dafür bis vor Bundesgericht gehen.
Auch andere Schweizer Pensionskassen dürften Anspruch auf die Rückgabe von solchen verdeckten Entschädigungen haben. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) fordert deshalb alle Arbeitnehmer auf, sich zu erkundigen, ob ihrer Pensionskasse ebenfalls Retrozessionen zustehen. Wie man dabei am besten vorgeht, hat die SKS auf diesem Informationsblatt festgehalten.