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Freihaltungsverbot für Geflügel

Vertrauen und Transparenz geben den Konsumenten die nötige Sicherheit, damit sie Geflügelprodukte beim Einkaufen nicht links liegen lassen

Die Stallpflicht wurde heute von den Behörden auf unbefristete Zeit verfügt. Sobald Eier oder Geflügelbestände aus Freilandhaltung aufgebraucht sind, und die Dauer der Stallpflicht nicht absehbar ist, müssen die Deklarationen entsprechend angepasst werden, damit die KonsumentInnen nicht verunsichert und nicht getäuscht werden. Die SKS erwartet von den Behörden entsprechend klare Informationen und Weisungen sowie die nötige Unterstützung der Produzenten bei der Umsetzung. Wenn die Abnehmer den Produzenten für Eier und Geflügel weniger bezahlen, weil die Produkte nicht mehr aus Freilandhaltung stammen, dann fordert die Stiftung für Konsumentenschutz, dass diese Reduktion auch an die KonsumentInnen weitergegeben wird. Deshalb fordert sie die Produzenten auf, zu kommunizieren, wenn die Abnehmerpreise sinken.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 15. Februar 2006