Computerspiele: Altersempfehlungen einhalten
Mehr Beachtung für den Code of Conduct für Computerspiele
Das europaweite System PEGI (Pan-European Game Information) gibt Altersempfehlungen für Computerspiele ab. Den entsprechenden Code of Conduct haben in der Schweiz 36 Händler unterzeichnet – eingehalten wird er aber nicht immer. Besonders die Altersprüfungen in Online-Shops werden teilweise nicht oder mangelhaft durchgeführt. Konsumentinnen und Konsumenten können Verstösse gegen den Code of Conduct bei der SKS oder der PEGI melden.
Das europaweite System PEGI (Pan-European Game Information) gibt Altersempfehlungen für Computerspiele ab. Dies soll den Eltern, aber auch den Kindern und Jugendlichen beim Kauf eine Entscheidungshilfe geben, ob ein Spiel geeignet ist oder nicht. Gestern Abend wurde an den E-Games in Bern anlässlich der Spielwarenmesse Suisse Toy über die Erfahrungen auf internationaler Ebene berichtet und auch PEGI 2.0 vorgestellt: Neu werden die Altersempfehlungen auf den Spielen mit entsprechenden Farben unterlegt und zusätzliche Piktogramme klären auf, in welchem Bereich das Spiel heikel sein kann (Angst auslösend, Gewalt darstellend, mit diskriminierenden Passagen, vulgärer Sprache etc.). Zudem sind nun auch Erklärungen mit Stichworten vorgesehen.
In der Schweiz haben sich 36 Händler verpflichtet, nach den Vorgaben von PEGI die Computerspiele zu verkaufen. Zentral dabei ist, dass eine seriöse Alterskontrolle durchgeführt wird. Fünf Schweizer Anbieter wurden vom PEGI-Ausschuss, in dem auch die Stiftung für Konsumentenschutz Einsitz hat, in diesem Sommer verwarnt: Die Altersprüfung wurde nicht oder nur mangelhaft durchgeführt. Die Verwarnten müssen deshalb ihre Website in den nächsten Tagen entsprechend anpassen und eine Alterskontrolle einbauen. Als Vorbild dienen Anbieter, bei denen eine Bestellung nur möglich ist, wenn mit Kreditkarte (Spiele, die nur für über 18-Jährige geeignet sind) bezahlt wird oder mittels einer ID-/Passabfrage das Alter verlässlich ermittelt werden kann.
Aber auch im Direktverkauf muss eine Kontrolle stattfinden; Kinder und Jugendliche müssen sich ausweisen können, dass sie die entsprechende Altersgrenze erreicht haben.
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz oder bei der PEGI Schweiz (kontakt@siea.ch) können Konsumentinnen und Konsumenten Anbieter melden, welche diese Alterskontrolle nicht oder nur mangelhaft durchführen.