Lidl: Zurechtweisung wegen Preisbekanntgabe
Falsch deklarierte Preise bei Lidl
Lidl, der deutsche Discounter, der seit kurzem auch in der Schweiz tätig ist, muss die Gepflogenheiten des Schweizer Marktes lernen: Aufgrund einer Eingabe der Stiftung für Konsumentenschutz wurde Lidl vom Thurgauer Justizdepartement zurecht gewiesen und belehrt, wie die Preisbekanntgabe in der Schweiz zu erfolgen hat.
In der Werbung und auch im Laden selbst hat Lidl den Preis von Fleisch und Fleischwaren nicht korrekt angeschrieben. Die SKS hat deshalb beim Justizdepartement des Kantons Thurgau darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Waren der tatsächlich zu bezahlende Preis nicht ersichtlich ist oder dann nicht klar ist, auf welches Gewicht sich der Preis bezieht.
Da Lidl schweizweit tätig sei, hat der Kanton Thurgau auch das SECO eingeschaltet und Lidl nun auf seine Pflichten in Bezug auf eine korrekte Preisanschrift hingewiesen. Zudem wurde Lidl auch „Nachhilfeunterricht“ angeboten: Das Justizdepartement und das SECO seien zu einem informierenden Gespräch bereit.
Die SKS hofft, dass Lidl die Gelegenheit wahr nimmt und so in Zukunft den Konsumentinnen und Konsumenten neben günstigen Preisen auch korrekte Preisangaben bietet.