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Sicherheit auch bei Risikosportarten

Rahmengesetz über Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen

Auch wer das Risiko mit Extremsportarten sucht, hat das Recht auf wetterkundige Führer und einwandfreies Material. Die Konsumenten-organisationen acsi, FRC, kf und SKS begrüssen daher das Rahmen-gesetz über Risikoaktivitäten. Nötig sind strenge Sanktionen für Unternehmen, welche die Sorgfaltspflichten verletzen. Damit Unfälle wie derjenige in Saxeten nicht mehr vorkommen.

Am 23. Juni endet die Vernehmlassung zum Rahmengesetz über kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen. Die nationalrätliche Rechtskommission erarbeitete einen Vorentwurf, nachdem Alt Nationalrat Cina bereits im Jahr 2000 klare Regeln für die Branche, die den Kick anbietet, forderte. Klar ist: Nach dem Canyoning-Unfall in Saxeten vom 27. Juli 1999, der 21 Menschen das Leben kostete, und der fälschlichen Verwendung eines zu langen Seils bei einem Bungee Jump vom 13. Mai 2000, der zum Tod des Springenden führte, müssen auch die Anbieter von Risikosportarten für Sicherheit sorgen.

Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS unterstützen daher den Entwurf für ein solches Rahmengesetz. Auch wer das Risiko bewusst sucht, hat das Recht auf Sicherheit. Beispielsweise müssen Berg- und Canyoning-Führer wetterkundig sein und einwandfreies Material anbieten. Gerade weil es sich um Risikosportarten handelt, bei denen Leib und Leben in Gefahr sein können, dürfen sich keine schwarzen Schafe unter den Unternehmen befinden.

Um dies zu garantieren, muss das Rahmengesetz folgende Punkte enthalten:

  • Bewilligungspflicht für die Anbieter von Risikosportarten
  • obligatorische Haftpflichtversicherung sowie eidgenössischer Fachausweis oder Zertifizierung als Voraussetzung für die Bewilligungserteilung
  • strenge Sanktionen (u.a. Bewilligungsentzug, hohe Bussen), wenn ein Anbieter die Sorgfaltspflichten nicht einhält

Insbesondere was die Sanktionen anbelangt, muss der vorliegende Entwurf noch verbessert werden. Dann schliesst das Rahmengesetz eine wichtige Lücke der Sicherheit von Dienstleistungen. Angesichts der Bedeutung von Risikosportarten für den Tourismus werden damit auch das Image der Schweiz im Ausland und der Tourismus gefördert.

Vernehmlassungsantwort

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 23. Juni 2006