SKS geht gegen unfaire Bestimmungen im Kleingedruckten vor
SKS-Präsidentin Sommaruga verlangt mit Vorstoss die Nichtigkeit einseitiger AGB
Das Kleingedruckte in Verträgen – die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – ist häufig einseitig zugunsten der Unternehmen verfasst. Dies ist das Ergebnis einer SKS-Recherche. Die haarsträubendsten Beispiele bekannter Unternehmen werden auf der SKS-Website aufgeschaltet. Nun ist die Politik gefordert: Deshalb reicht SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga in der Wintersession einen Vorstoss ein: Missbräuchliche AGB dürfen nicht mehr erlaubt sein – wie in der EU.
Sei es bei der Anmeldung für die Gratis-Kreditkarte oder dem Abschluss eines Handyabonnements – es ist unmöglich, dass die Konsumenten sämtliche Folgen der im Kleingedruckten festgelegten Bestimmungen abschätzen können. Die Konsumenten lesen den Vertrag durch und gehen davon aus, dass auch das Kleingedruckte «fair» abgefasst ist. Leider nutzen viele Unternehmen dieses Vertrauen aus: Das Kleingedruckte – die so genannten «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) – ist häufig einseitig zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten abgefasst. Zwei Beispiele:
- Sie buchen einen Hin- und Rückflug bei der Swiss. Kurzfristig entscheiden Sie sich, den Zug für den Hinweg zu nehmen. Die AGB der Swiss halten fest, dass in diesem Fall auch der Rückflug verfällt.
- Sie schliessen mit der UBS einen Vertrag zu einer Festhypothek ab. Selbst bei knapper Finanzlage leisten Sie immer Ihre Zinszahlungen an die UBS. Dennoch können Sie nicht ruhig schlafen: Die AGB der UBS sehen vor, dass Ihnen auch gekündigt werden kann, wenn Sie mit Zahlungen an andere Unternehmen im Verzug sind.
Die SKS hat die AGB von bekannten Unternehmen unter die Lupe genommen, da sich die Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten hierzu häufen. Die haarsträubendsten Beispiele finden Sie hier. Es wird ersichtlich: Mutwillig werden die Pflichten einseitig den Konsumentinnen und Konsumenten zugeschanzt, während sich die Unternehmen vor allem umfassende Rechte einräumen. Die SKS fordert die Konsumentinnen und Konsumenten auf: Melden Sie uns Ihre Erfahrungen!
Es kann den Konsumentinnen und Konsumenten nicht zugemutet werden, das Kleingedruckte systematisch nach Fallen zu durchsuchen. Für die SKS ist klar: Das Vertragsrecht muss so geändert werden, dass Verträge mit solchen AGB nichtig sind.
In der EU ist dies längst der Fall. Wieso sollen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten schlechter gestellt sein als diejenigen in der EU? Daher macht SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga nun Druck im Parlament: In der Dezembersession reicht sie eine parlamentarische Initiative ein: Das Kleingedruckte muss fair abgefasst sein.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 28. November 2006