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Die Entscheide der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu den ersten Influencer-Beschwerden des Konsumentenschutzes ergeben ein widersprüchliches Bild. Mit den beiden letzten Entscheidungen bleibt ungeklärt, wann Beiträge auf Instagram und Co. als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Der Konsumentenschutz hat deshalb Rekurs gegen diese Entscheide zu Roger Federer und Xenia Tchoumi eingelegt. Die Lauterkeitskommission hat zudem sechs weitere Beschwerden des Konsumentenschutzes erhalten. Diese sollen zu einer verlässlichen Praxis für Influencer und Konsumenten führen.
Eigentlich ist es ganz einfach: Wie bei Print, TV, Radio etc. muss für die Konsumenten auch online ersichtlich sein, wenn ein Beitrag Werbung enthält oder gesponsert wird. Der Konsumentenschutz hat der Kommission für Lauterkeit in der Werbung deshalb Anfang Sommer sechs Fälle zur Beurteilung vorgelegt. Der Konsumentenschutz hatte den Eindruck, dass es sich um Werbung handelt. Die Entscheide der Lauterkeitskommission lassen jedoch keine klare Linie erkennen. Während der Snowboarder Iouri Podladtchikov seinen Instagram-Post kennzeichnen soll, ist dies bei denjenigen von Roger Federer nicht notwendig. Die Begründung: Für den Durchschnittsadressaten sei es eindeutig erkennbar, dass es sich beim erfolgreichen Tennisspieler um kommerzielle Kommunikation handle.
Der Konsumentenschutz hat Rekurs gegen diesen Entscheid und denjenigen der Influencerin Xenia Tchoumi eingereicht. Damit zukünftig klar wird, wann es eine Kennzeichnung braucht, hat der Konsumentenschutz sechs weitere Beschwerden eingereicht: Beanstandet wurden Posts des Sängers Bastian Baker, des Fussballers Stephan Lichtsteiner, der Moderatorin Michelle Hunziker, der Influencerin Géraldine Fasnacht, der Bodybuilderin Debbie Piazza sowie das Model Ludovic Mäder. Dabei wäre die Sache eigentlich klar. In einem Bericht des Online-Nachrichtenportals 20Minuten sagt Thomas Meier, Sprecher der Lauterkeitskommission: „Grundsätzlich gilt: Werbung muss stets klar erkennbar sein“. Besonders jüngere Menschen könnten gemäss Meier nicht immer zwischen Werbung oder redaktionellen Inhalten unterscheiden.
Der Konsumentenschutz teilt diese Meinung. Er erwartet, dass die Lauterkeitskommission diesen Grundsatz nun durchsetzt. Damit entsteht Sicherheit für Influencer und Follower.
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