Radio & Fernsehen
Über Jahre verrechnete die Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren eine Mehrwertsteuer von 2.5% – zu Unrecht, wie das Bundesgericht im April 2015 entschieden hat. Trotzdem werden diese zu viel bezahlten Beträge nicht automatisch den Gebührenzahlern zurückerstattet. Die Stiftung für Konsumentenschutz und ihre Partner der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (FRC und ACSI) fordern deshalb vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), den Gebührenzahlern die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren (Billag) zurückzuerstatten.Das Bundesverwaltungsgericht hat im Frühling 2017 die von der Stiftung für Konsumentenschutz und ihren Partnern FRC und ACSI eingereichten vier Musterklagen gutgeheissen und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verpflichtet, die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren (Billag), rückwirkend für den Zeitraum 2005 bis 2015, zurückzuerstatten. Das BAKOM hat das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen. Der Konsumentenschutz und ihre Partner vertreten derzeit über 17’000 Kläger, weitere Gebührenzahler können sich der Klage anschliessen. Angestrebt wird jedoch eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für alle Gebührenzahler – unabhängig davon, ob sie sich an der Klage beteiligen.
Die Billag zieht die Radio- und Fernsehgebühren bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein. Die Einnahmen werden grösstenteils für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender (SRG) verwendet – private Anbieter erhalten aber ebenfalls einen kleinen Anteil.
Unser Engagement- für Sie
Der Konsumentenschutz setzt sich für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren ein.
- Registrierung für die Rückforderung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren
- Merkblatt: Müssen Sie Radio- und Fernsehgebühren (Billag) bezahlen?
- Der Konsumentenschutz bietet Rat für Konsumenten