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Himbeertee ohne Himbeeren ist nicht zulässig

Teekanne-TeeAuf der Verpackung sind frische, feine Himbeeren abgebildet, im Tee sind jedoch keine enthalten: Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass dies nicht zulässig ist und damit ein wichtiges Urteil im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten gefällt.  Der Himbeer-Vanille-Tee vom deutschen Hersteller Teekanne, der weder Himbeeren noch Vanille enthält, darf somit nicht die beiden Zutaten abbilden und bewerben. Bislang wurde von den Anbietern argumentiert, dass die Konsumentinnen und Konsumenten aus der Zutatenliste herleiten können, ob und in welcher Menge die beworbenen Zutaten im Produkt vorhanden sind. Da sich die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung eng an die EU-Gesetzgebung anlehnt, erwartet die SKS nun, dass in der Schweiz dieselben Anforderungen an die Produktebewerbung gestellt werden.  Denn auch in der Schweiz war bisher nicht geklärt, ob es zulässig ist, nicht vorhandene Zutaten abzubilden oder zu bewerben.
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