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Der „klein aber gemein“-Preis geht an Airbnb

Preisverleihung_Pokal

Beim Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sitzt der Konsument in den meisten Fällen am kürzeren Hebel. Rechte und Pflichten werden in unfairer Art und Weise zu Gunsten der Anbieter abgefasst. Höchste Zeit, dass unbelehrbare Verwender derartiger AGB mit einem Preis geehrt werden: „klein aber gemein“ wird gemeinsam von der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, der FRC sowie der Zeitschrift Beobachter vergeben. Nachdem die Trophäe bei ihrer Premiere an die Online-Singlebörse Parship ging, wird in der zweiten Runde der „Bettenvermittler“ Airbnb beehrt.

Schnell und einfach, dies ist der Trend der heutigen Gesellschaft. In kurzer Zeit und mit wenigen Mausklicks kann auf Airbnb ein Schlafplatz vermietet oder gemietet werden. Wer sich jedoch vor Vertragsabschluss darüber informieren will, worauf er sich beim Vertrag mit Airbnb einlässt, braucht viel Geduld und gute Konzentration: das Lesen der komplizierten AGB dauert über eineinhalb Stunden.

  • Nicht ganz 120’000 Zeichen umfassen die AGB von Airbnb; das entspricht etwa 30 A4-Seiten Text.
  • Mehrere Seiten sind in leseunfreundlichen Grossbuchstaben geschrieben.
  • Der Text ist sehr detailreich und zum Teil schwer verständlich.

Unter diesen Umständen wird sich kaum ein Konsument oder eine Konsumentin die Zeit nehmen, die AGB durchzulesen. Und auch wenn sich einzelne Kunden durch den ganzen Text arbeiten, ist zu bezweifeln, dass sie den Inhalt restlos verstehen. Airbnb bestreitet zwar, dass mit der Gestaltung der AGB genau dies erreicht werden sollte. Trotzdem hat Airbnb unserer Ansicht nach den „klein aber gemein“-Preis mehr als verdient.

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