Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Zusatzversicherung achten?
Wer eine Zusatzversicherung kündigen möchte, sollte sich gut informieren: Anders als bei der Grundversicherung ist eine Krankenkasse nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen. Kündigen Sie deshalb unbedingt erst, nachdem die neue Versicherung Ihnen schriftlich zugesagt hat. Prüfen Sie zudem Kündigungsfristen und beachten Sie die Bedenkfrist, damit der Wechsel reibungslos klappt.
Sie möchten Ihre Zusatzversicherung kündigen oder wechseln? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen können, welche Fristen Sie einhalten müssen und was Sie weiter beachten sollten.
Zusatzversicherungen sind für beide Parteien freiwillig
Da eine Zusatzversicherung freiwillig ist, sind Krankenkassen nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen. Wenn Sie also Ihre bisherige Zusatzversicherung wechseln möchten, kündigen Sie die alte erst, wenn Sie von der neuen Versicherung eine verbindliche Zusage haben. Versicherungen können Anträge ablehnen, wenn sie Sie als zu grosses Risiko einstufen, etwa aufgrund Ihres Alters (z. B. über 50) oder bestimmter Vorerkrankungen. Sobald Sie einen Vertrag mit der neuen Versicherung abgeschlossen haben, gilt eine gesetzliche Bedenkfrist von 14 Tagen, während dessen Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können (Art. 2a Versicherungsvertragsgesetz VVG).
Welche Kündigungsfristen gelten bei Zusatzversicherungen?
In der Regel können Sie Ihre Zusatzversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres hin kündigen. Läuft dieses vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Versicherung eingegangen sein. Prüfen Sie jedoch unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), denn dort können auch andere Regelungen und Fristen festgelegt werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kündigung während des Jahres.
Die Kündigung muss schriftlich oder zumindest textlich nachweisbar erfolgen. Am sichersten ist nach wie vor ein eingeschriebener Brief mit Ihrer Unterschrift. Dieser ist übrigens auch dann gültig, wenn der eingeschriebene Brief nicht als Möglichkeit explizit in den AVB steht. Die richtige Adresse finden Sie in der Police, den AVB, bei Ihrer Versicherungsberater:in oder auf der Website der Versicherung.
Einen Grund für die Kündigung müssen Sie nicht angeben. Achten Sie aber darauf, dass eindeutig erkennbar ist, welchen Vertrag Sie kündigen möchten – besonders, wenn Sie bei derselben Versicherung mehrere Verträge haben. Geben Sie daher immer die Versicherungsnummer, die Police und den Namen des Produkts an.
Was ist ferner zu beachten?
Es gibt auch Versicherungen mit mehrjähriger Laufzeit und längeren Kündigungsfristen. Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung dort nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die festgelegte Dauer. Informieren Sie sich also frühzeitig über die geltende Kündigungsfrist. Gemäss VVG kann eine Zusatzversicherung, auch wenn sie für länger als drei Jahre abgeschlossen wurde, zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres hin gekündigt werden. Es ist allgemein ratsam, dass Sie beim Abschluss der Versicherung darauf achten, ob Sie bereits nach einem Jahr kündigen können.
Falls Sie bislang sowohl die Grundversicherung als auch die Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse abgeschlossen haben, lohnt es sich, vor einer Kündigung genau hinzuschauen: Einige Krankenkassen gewähren Rabatte oder Vergünstigungen, wenn beide Versicherungen bei derselben Anbieterin bestehen. Wird nur die Zusatzversicherung gekündigt oder zu einer anderen Anbieterin gewechselt, kann ein solcher Rabatt entfallen – das betrifft in der Regel die Prämien der Zusatzversicherung. Die Leistungen und Prämien der Grundversicherung bleiben davon unberührt. Klären Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Kombi-Rabatt besteht und ob sich ein Wechsel auf Ihre übrigen Policen auswirkt.
Erhöht sich die Prämie bei der Zusatzversicherung, so sind Sie berechtigt, die Versicherung innert einer bestimmten Frist zu kündigen. Achtung: Vertraglich vorgesehene Prämienerhöhungen führen nicht zu einer Kündigungsmöglichkeit.
Ob für Sie eine Zusatzversicherung überhaupt sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Online-Ratgeber. Oder Sie schauen unser Erklärvideo zum Thema mit Sara Stalder:
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