Wozu brauche ich eine Patientenverfügung?

Auch wenn viele nicht gerne darüber nachdenken, eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod kann jeden von uns ereilen. Daher ist es wichtig, dass man sich für einen solchen Fall vorbereitet – etwa indem man eine Patientenverfügung verfasst. So können Sie den Ärzten, Ihren Angehörigen aber auch Ihren Vertretungspersonen Ihre Ängste, Vorstellungen und Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung rechtsverbindlich vorgeben.
Die meisten Menschen befassen sich nur ungern mit Krankheiten oder dem Sterben. Trotzdem kann es sein, dass Sie durch einen Unfall von einem Tag auf den anderen nicht mehr urteilsfähig sind oder das Leben durch eine Krankheit sehr schnell zu Ende gehen kann. Unter solchen Umständen sind Sie plötzlich nicht mehr in der Lage, Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse mitzuteilen. Es liegt an den medizinischen Fachpersonen, die Lage einzuschätzen und zusammen mit den Angehörigen Entscheidungen über weitere Behandlungen zu treffen. Hier hilft es, wenn Sie vorgängig eine Patientenverfügung verfasst haben.
Durch das Verfassen einer Patientenverfügung können Sie den Ärzten, Ihren Angehörigen aber auch Ihren Vertretungspersonen Ihre Ängste, Vorstellungen und Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung rechtsverbindlich vorgeben. Diese Personen müssen so gut wie möglich im Sinne dieser Verfügung entscheiden und handeln. Damit die Patientenverfügung rechtsverbindlich ist, müssen Sie sie handschriftlich unterzeichnen (Ort, Datum und Unterschrift).
Wichtig: Bei bestehender Krankheit sollten Sie nicht eine vorgedruckte Patientenverfügung verfassen, sondern mit Ihrem Arzt eine spezifische auf Ihre Krankheit angepasste Verfügung verfassen. Darin können Sie auf mögliche oder gar zu erwartende Ereignisse Bezug nehmen. Eine solche spezifische Verfügung sollten Sie mit Ihrem Arzt ausarbeiten und besprechen.
Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?
Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Es handelt sich um ein höchstpersönliches Recht. Es ist deshalb ausgeschlossen, für jemand anderes eine solche Verfügung zu verfassen oder sich beim Verfassen dieser vertreten zu lassen.
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