Alles Wichtige zur Patient:innenverfügung
Die meisten Menschen denken nicht gern über Krankheit, Unfall oder den Tod nach. Dennoch besteht das Risiko, dass Sie beispielsweise durch einen Unfall von einem Tag auf den anderen nicht mehr urteils- und entscheidungsfähig sind oder eine schwere Krankheit Ihr Leben rasch beendet. Daher ist es wichtig, sich für einen solchen Fall vorzubereiten, etwa indem Sie eine Patient:innenverfügung verfassen. So können Sie Ärzt:innen, Angehörigen, aber auch Ihren Vertretungspersonen, Ihre Ängste, Vorstellungen und Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung rechtsverbindlich mitteilen und Vorgaben machen. Denn die Patient:innenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr kommunizieren können oder selbst einmal nicht mehr urteilsfähig sind.
Unter Umständen sind Sie plötzlich nicht mehr in der Lage, Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse bezüglich medizinischer Behandlungen mitzuteilen. Es läge dann an den medizinischen Fachpersonen, die Lage einzuschätzen und zusammen mit Ihren Angehörigen Entscheidungen über weitere Behandlungen zu treffen. Hier hilft es enorm, wenn Sie vorgängig eine Patient:innenverfügung verfasst haben. Eine Patient:innenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festhalten, welche medizinischen Massnahmen in bestimmten Situationen vorgenommen oder unterlassen werden sollen (z. B. Reanimation, künstliche Ernährung, Intensivbehandlung). Die Verfügung kommt nur zum Zuge, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äussern.
Wozu brauche ich eine Patient:innenverfügung?
- Sie entlastet Angehörige und behandelnde Ärzt:innen, weil Ihr Wille klar nachlesbar und belegbar ist.
- Sie verhindert, dass beispielsweise Familienmitglieder oder Ärzt:innen im Zweifel Entscheidungen treffen, die nicht Ihrem Willen entsprechen.
- Sie gibt Ihnen Selbstbestimmung über medizinische Eingriffe, auch wenn Sie nicht (mehr) urteilsfähig sind.
Wer kann eine Patient:innenverfügung verfassen?
Jede urteilsfähige Person kann eine Patient:innenverfügung selbst erstellen. Es ist ein höchstpersönliches Recht, niemand darf diese Verfügung an Ihrer Stelle verfassen. Zum Zeitpunkt der Erstellung müssen Sie handlungsfähig beziehungsweise urteilsfähig sein.
Worauf sollte beim Erstellen einer Patient:innenverfügung geachtet werden?
Eine Patient:innenverfügung zu erstellen oder eine Vorlage auszufüllen, kann emotionale Schwierigkeiten bereiten und braucht Zeit. Wenn Sie folgende Tipps beachten, gestaltet sich das Erstellen einer Verfügung wesentlich einfacher:
- Für das Ausfüllen der Patient:innenverfügung sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Falls Ihnen etwas nicht klar ist, informieren Sie sich im Internet, über das Beratungsangebot der Stiftung für Konsumentenschutz und/oder im Gespräch mit einer Ärzt:in. Wenn Sie eine Vorlage benutzen, passen Sie einzelne Punkte an Ihre Bedürfnisse an oder streichen Sie unerwünschte Stellen ganz.
- Besprechen Sie die Patient:innenverfügung mit Ihrer Vertrauensärzt:in und mit Ihrer Vertretungsperson. Klären Sie die Vertretungsperson über ihre Funktion unbedingt auf.
- Überprüfen Sie die Patient:innenverfügung regelmässig auf ihre Aktualität und passen Sie die Verfügung allenfalls an veränderte Bedürfnisse an.
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse über die Patient:innenverfügung und verlangen Sie einen Vermerk auf Ihrer Versichertenkarte. Dies dient unter anderem dazu, dass im Ernstfall schnell erkannt wird, dass Sie eine solche Verfügung verfasst haben.
Wichtig: Wenn Sie die Patient:innenverfügung anpassen, müssen Sie diese zwingend erneut mit einem Datum versehen und unterschreiben. Aber auch unabhängig davon, ob Sie Anpassungen vornehmen, sollten Sie Ihre Patient:innenverfügung ca. alle 2 Jahre mit aktuellem Datum und Unterschrift erneuern. Daraus wird ersichtlich, dass Sie die Patient:innenverfügung regelmässig überprüft haben und der Inhalt Ihrem tatsächlichen Willen entspricht.
Bei bestehender Krankheit sollten Sie nicht eine vorgedruckte Patient:innenverfügung verfassen, sondern mit Ihrer Ärzt:in eine spezifische, auf Ihre Krankheit angepasste Verfügung verfassen. Darin können Sie auf mögliche oder gar zu erwartende Ereignisse Bezug nehmen. Eine solche spezifische Verfügung sollten Sie mit Ihrer Ärzt:in ausarbeiten und besprechen.
Was ist eine Vertretungsperson und welche Aufgaben hat sie?
In einer Patient:innenverfügung können Sie eine Vertretungsperson bestimmen. Diese vertritt Sie bei medizinischen Entscheidungen, falls Sie nicht urteilsfähig sind. Die Vertretungsperson ist grundsätzlich an die Ausführungen in der Verfügung gebunden. Bei Widersprüchen, Unklarheiten oder wenn die eingetretene Situation schlichtweg über die Patient:innenverfügung nicht abgedeckt ist, kommt der Vertretungsperson immense Bedeutung zu. Sie sollten deshalb die Vertretungsperson in guten Zeiten über ihre Funktion aufklären.
Falls keine Vertretungsperson bestimmt wurde, greift die gesetzliche Reihenfolge der Vertretung gemäss Art. 378 ZGB. Das bedeutet: Das Gesetz legt fest, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn keine bevollmächtigte Person vorhanden ist. In der Regel sind das zuerst nahe Angehörige wie Ehepartner:innen oder Kinder, danach andere Verwandte. In einer Patient:innenverfügung können Sie eine oder mehrere Vertretungspersonen bestimmen. Diese Personen haben das Recht, die Aufgabe abzulehnen, und können die Bevollmächtigung jederzeit wieder aufheben.
Die Vertretungsperson muss die vertretene Person kennen, spezifisch auch in Bezug auf deren Erwartungen im Falle eines Ereignisses, weshalb eine Absprache zwischen Ihnen und der potenziellen Vertretungsperson zum Zeitpunkt der Erstellung der Patient:innenverfügung unabdingbar ist. Sie muss bereit und einverstanden sein, diese Rolle zu übernehmen. Von der Vertretungsperson wird verlangt, eine Abwägung vorzunehmen zwischen «Was entscheide ich?» und «Was würde die Patient:in entscheiden, wenn sie dazu noch in der Lage wäre?»
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Weitere Informationen zum Thema:
Patient:innenverfügung, Sterbeverfügung und Vorsorgeauftrag – Begriffe und Unterschiede
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