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Wie kann ich meine Organe spenden?

Wenn Sie Ihre Organe spenden möchten, können Sie dies heute in einer Patientenverfügung oder in einem Organspendeausweis festhalten. Mit der Patientenverfügung des Konsumentenschutzes erhalten Sie auch einen Organspendeausweis im Kreditkartenformat, den Sie ausfüllen und immer auf sich tragen können

In der Schweiz können Herz, Lunge, Leber, Niere, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse gespendet werden. Ebenfalls können Gewebe, wie beispielsweise Augenhornhäute, Blutgefässe oder Herzklappen, transplantiert werden. Nieren und Teile der Leber können auch von lebenden Spender stammen. Gemäss Transplantationsgesetz gilt als Todeskriterium der irreversible Ausfall der Funktionen des Gehirns einschliesslich des Hirnstamms (Hirntod). Weitere Informationen (Swisstransplant)

Wenn Sie möchten, können Sie auch bestimmte Organe, Gewebe oder Zellen von der Spende ausschliessen.

Nebst der Organspende können Sie in der Patientenverfügung auch andere wichtige Anweisungen für den Krankheitsfall, Unfall oder Tod festhalten: z.B. Anwendung medizinischer Massnahmen und Langzeitpflege, Vertretungspersonen und Vertrauensärztinnen.

Patientenverfügung mit Organspendeausweis bestellen

Sterbeverfügung bestellen

Patientenverfügung mit Organspendeausweis bestellen

Sterbeverfügung bestellen

Mit der Annahme des Transplantationsgesetzes regelt die Schweiz die Organspende neu. Voraussichtlich ab 2024 gilt die sogenannte Widerspruchslösung: Wenn eine Person ihre Organe nicht spenden möchte, dann muss sie dies während Lebzeiten in ein Register eintragen.

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