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Keine Lieferung bei Vorauskasse: Was tun, wenn nicht geliefert wird?

Eine ausbleibende Lieferung bei Vorauszahlung oder eine ausbleibende Rückerstattung bei Nachfrage, Mahnung, Nachfrist und Bekanntgabe des Rücktritts kann äusserst frustrierend sein. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie in solchen Fällen vorgehen können.

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Wenn keine Lieferung erfolgt ist und Ihnen das Geld nicht zurückerstattet wird, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Betreibung einleiten (sofern der Verkäufer Vermögenswerte in der Schweiz besitzt).
  • Anzeige wegen unlauterem Wettbewerb erstatten. Das ist auch möglich, wenn der Händler nicht in Betrugsabsicht gehandelt hat. Es reicht, wenn er auf der Webseite z.B. vorsätzlich unrichtige oder irreführende Angaben über die vorrätige Menge eines Produkts macht (Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 UWG).
  • Wenn Sie vermuten, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt, können Sie Anzeige wegen Betrugs (Art. 146 StGB) erstatten.

 


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Sonderfall: Zahlung per Kreditkarte

Falls Sie die Zahlung mit Ihrer Kreditkarte geleistet haben, können sie sich direkt an Ihr Kreditkarten-Unternehmen wenden und die Transaktion dort beanstanden. Das Kartenunternehmen kontaktiert den Händler und verlangt den Nachweis, dass er die Ware geliefert hat. Wenn der Händler diesen Nachweis nicht erbringt, wird die Belastung storniert. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Meldung an Konsumentenschutz

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