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Veranstaltung verschoben auf ungünstiges Datum. Was nun?

Ein Konzert oder Festival wird verschoben, doch der neue Termin passt Ihnen nicht? Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Wir erläutern, wann Sie Anspruch auf Rückerstattung haben und wie Sie richtig vorgehen.

Wird die von Ihnen gebuchte Veranstaltung auf einen (bekannten oder unbekannten) Termin verschoben, müssen Sie diese Verschiebung nicht in jedem Fall akzeptieren. Wenn Ihnen der Ersatztermin der Veranstaltung nicht zusagt, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Am besten verwenden Sie dazu die Briefvorlage aus unserem Musterbrief-Generator.

Müssen Sie das neue Datum akzeptieren?

Mit dem Kauf eines Konzert- oder Festivaltickets wird ein Veranstaltungs- oder Zuschauervertrag abgeschlossen, welcher nach allgemeiner Ansicht und Rechtsprechung werkvertragliche Elemente enthält und damit den Regeln des Werkvertrags unterworfen ist. Zusätzlich kommen die allgemeinen obligationsrechtlichen Grundsätze zum Zuge. Insbesondere müssen bereits empfangene Leistungen zurückerstattet werden, wenn die Gegenleistung unmöglich geworden ist (Art. 119 Abs. 2 OR). Bereits getätigte Ausgaben für Bahnbillett oder Hotel werden aber nicht ersetzt.

Achtung: Oftmals sehen Veranstalter:innen im Kleingedruckten vor, dass keine Rückerstattungen möglich seien, wenn das Datum einer Veranstaltung verschoben werden muss. Die Tickets behalten demnach ihre Gültigkeit und Kund:innen müssen jeden angebotenen Termin akzeptieren. Beruft sich eine Veranstalter:in auf eine derartige Bestimmung in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und verweigert die Rückerstattung, kann es sich trotzdem lohnen, hartnäckig zu bleiben, denn derartige AGB-Klauseln sind unseres Erachtens nicht zulässig. Zudem kann Sie die Veranstalter:in nicht verpflichten, einen Nachweis zu erbringen, dass Sie am neuen Termin verhindert sind.

Wer ist zuständig: Veranstalter:in oder Ticketplattform?

Meist werden Tickets für Veranstaltungen über Plattformen wie Ticketcorner, SeeTickets oder Eventfrog verkauft. Diese fungieren jedoch lediglich als Vorverkaufsstellen, die Ihnen die Tickets «vermitteln». In erster Linie ist daher die Veranstalter:in für die Rückerstattung zuständig. Auf Anweisung der Veranstalter:in hin können die Ticketplattformen teilweise den Ticketpreis auch direkt zurückerstatten. Wenden Sie sich daher zuerst an die Verkaufsstelle. Falls Sie keine Lösung finden, kontaktieren Sie in einem zweiten Schritt die Veranstalter:in selbst.

Festivals und mehrtägige Anlässe

Bei mehrtägigen Anlässen mit verschiedenen Künstler:innen (z. B. Festivals) muss der gesamte Event verschoben werden, damit ein Anspruch auf Rückerstattung entstehen kann. Wird also die Headliner-Band kurzfristig verschoben und es kommt dadurch zu Änderungen im Line-up, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Im Regelfall akzeptieren Sie diese möglichen Änderungen im Programm beim Kauf des Tickets. Gerade bei einem Wechsel des Headliners zeigen sich jedoch viele Veranstalter:innen kulant.

So fordern Sie eine Rückerstattung ein

  1. Zuerst Verkaufsstelle kontaktieren
  2. Bei der Veranstalter:in mit unserem Musterbrief die Rückerstattung verlangen (Hinweis auf Art. 119 OR)
  3. Bleiben Sie hartnäckig und legen Sie dar, weshalb Sie am neuen Termin verhindert sind

Tipp: Will die Veranstalter:in das Ticket partout nicht zurückerstatten, können Sie versuchen, es weiterzuverkaufen. Verwenden Sie dazu die offizielle Wiederverkaufsplattform der Veranstalter:in oder der Ticketplattform. Gegen eine Servicegebühr können Sie ihr Ticket alternativ auch sicher über die Plattform Ticketswap verkaufen.

Lohnt sich eine Ticketversicherung?

Bei vielen Ticketplattformen wird eine Ticketversicherung automatisch hinzugefügt. Diese decken jedoch bei verschobenen Veranstaltungen nur wenige Verhinderungsgründe (z. B. Militär- und Zivilschutz, bereits gebuchte Ferien, Geschäftsanlässe, Hochzeiteinladungen). In den meisten Fällen lohnt sich eine Ticketversicherung also nicht. Wann eine Ticketversicherung sinnvoll sein kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Lohnt sich eine Ticketversicherung?