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Skimming: Wie schütze ich mich vor Betrug am Bancomat?

Bank-, Billettautomaten und auch Kartenlesegeräte in Einkaufshäusern oder Tankstellen können von Kriminellen manipuliert worden sein. Diese versuchen, an die Kredit- oder Debitkartendaten und die zugehörigen PIN-Codes zu kommen. Gelingt dies, erstellen die Betrüger:innen eine Kopie der Karte und heben zu Ihren Lasten Geld ab. Diese Betrugsmasche wird als «Skimming» (engl. für «abschöpfen») bezeichnet. So können Sie sich schützen.

So gehen die Betrüger:innen beim Skimming vor

Beim Skimming versuchen Betrüger:innen, Bargeld von einem fremden Bankkonto abzuheben. Dazu benötigen sie nur zwei Dinge: Daten, die im Magnetband einer Debit- oder Kreditkarte gespeichert sind und den dazugehörigen PIN-Code. Um an diese Informationen zu gelangen, genügen kleine technische Manipulationen an einem Geldautomaten, Billettautomaten oder einer anderen Zahlstelle. Mit einem über dem normalen Kartenschlitz angebrachten Lesegerät wird der Magnetstreifen gelesen und durch manipulierte Tastaturen, Minikameras oder eine Beobachtungsperson der PIN-Code ermittelt. Sobald die Betrüger:innen im Besitz dieser Daten sind, können sie eine Kopie der Bankkarte herstellen und damit irgendwo auf der Welt Bargeld vom betroffenen Konto abheben.

So schützen Sie sich vor Skimming

  • Prüfen Sie vor einer Transaktion, ob am Geldautomaten/Lesegerät Manipulationen vorgenommen wurden. Achten Sie dabei insbesondere auf auffällige Abdeckungen oder bewegliche Teile. Vermuten Sie, dass ein Automat manipuliert wurde, benützen Sie diesen nicht und informieren Sie die betreffende Bank oder die Polizei.
  • Verwenden Sie keine ermittelbaren Zahlen wie Geburtsdaten oder Autonummern als PIN-Code.
  • Notieren Sie sich Ihren PIN-Code nicht.
  • Achten Sie bei der Eingabe des PIN-Codes darauf, dass Sie die Tastatur mit der freien Hand abdecken. Stellen Sie zudem sicher, dass Sie nicht beobachtet werden. Lassen Sie sich von niemandem ablenken oder helfen.
  • Sollte Ihre Karte in einem Geldautomaten stecken bleiben, nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrer Bank auf, um die Karte zu sperren. Bleiben Sie währenddessen beim Automaten, bis Ihre Karte gesperrt ist. Nur so können Sie sich sicher sein, dass sich keine Betrüger:in die Karte holt.
  • Kontrollieren Sie regelmässig Ihre Kontoauszüge auf verdächtige Ausgaben oder Bargeldbezüge. Was Sie etwa bei falschen oder verdächtigen Kreditkartenabrechnungen machen können, erfahren Sie hier.

So gehen Sie im Schadensfall durch Skimming vor

Wird Ihre Karte eingezogen oder stellen Sie unerklärliche Abbuchungen auf Ihrem Konto fest, melden Sie dies unverzüglich Ihrer Bank.

Muss mir die Bank das Geld ersetzen?

Banken und Kreditkartenherausgeber statten in der Regel die gestohlenen Beträge ohne grosse Diskussionen zurück. Einige Banken stellen sich dabei auf den Standpunkt, dass sie dies aus «Kulanz» gegenüber ihren Kund:innen tun. Der Konsumentenschutz sieht das anders: Die Banken sind verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten, wenn die Bankkund:in die üblichen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kredit- oder Debitkarten eingehalten hat. Sollte sich Ihre Bank weigern, den Schaden zu ersetzen, kontaktieren Sie den Schweizerischen Bankenombudsman.

Was sind «übliche Sorgfaltspflichten»?

Die «üblichen Sorgfaltspflichten» verlangen beispielsweise, dass Sie den PIN-Code nicht auf der Karte notieren und auch nicht Ihr Geburtsdatum, Auto-Kennzeichen oder Telefonnummer als Code verwenden. Zudem sind Sie verpflichtet, regelmässig Ihre Kontoauszüge zu überprüfen. Die detaillierten Sorgfaltspflichten finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Finanzinstituts.

Ist eine Versicherung gegen Kartenmissbrauch sinnvoll?

Manche Versicherer bieten eine Versicherung (Kontoschutzbrief) gegen den missbräuchlichen Zugriff auf Bankkonten an. Der Konsumentenschutz empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung allerdings nicht, da sie kaum je zum Tragen kommen wird: Einerseits wird die Deckung aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen (z. B. Grobfahrlässigkeit), andererseits haftet die Bank bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten für den entstandenen Schaden.

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