Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
Die individuelle Prämienverbilligung soll die Einheitsprämien der Krankenkassen sozial abfedern. In den letzten Jahren stieg die Prämienbelastung für Haushalte in der Schweiz stark an, während die Anspruchsgrenze für Prämienverbilligung dabei nicht mitgehalten hat. Sie stieg nur minimal oder gar nicht. Ob Sie überhaupt Anspruch auch eine Prämienverbilligung haben, unterscheidet sich je nach Kanton. Erfahren Sie hier mehr über die geltenden Kriterien.
Grundsätze der Prämienverbilligung
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abschliessen. Diese ist so geregelt, dass alle Versicherten Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen haben – unabhängig vom Einkommen oder Gesundheitszustand. Die Prämien sind einheitlich, unterscheiden sich jedoch je nach Wohnregion, gewählter Krankenkasse und Versicherungsmodell. Für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) sowie junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre) bieten Krankenkassen vergünstigte Prämien an.
Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen werden durch diese Gleichbehandlung logischerweise verhältnismässig stärker belastet. Deshalb sieht das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Prämienverbilligung als sozialen Ausgleich vor. Die Kantone sind verpflichtet, diese Verbilligungen zu gewähren. Der Bund beteiligt sich mit Beiträgen an der Finanzierung. Jeder Kanton legt selbst fest, wer Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat und nach welchen Kriterien diese gewährt wird.
Anspruch prüfen und Prämienverbilligung beantragen
Da die Kantone die Prämienverbilligung ausbezahlen, ist die Handhabung sehr unterschiedlich: In einigen Kantonen werden Sie automatisch informiert, wenn Sie einen Anspruch darauf haben, in anderen müssen Sie einen Antrag stellen, damit dies geprüft wird.
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Wohnkantons, um weitere Informationen zur Prämienverbilligung zu erhalten:
Prämienverbilligung: Zuständige kantonale Behörden
Was tun bei Uneinigkeiten?
Sind Sie der Ansicht, dass Sie einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, welcher von den Behörden nicht gewährt oder eine Entscheidung darüber verschleppt wird? Für Beschwerden gibt es leider keine Ombudsstelle oder ähnliche Anlaufstellen. Offen bleibt nur der Rechtsweg, um Ansprüche einzufordern. Finanziell benachteiligte Personen haben ein Recht auf unentgeltliche Rechtspflege sowie unentgeltlichen Rechtsbeistand, sofern ihr Begehren nicht aussichtslos ist und ein Rechtsbeistand zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist (also beispielsweise für den Gang vor Gericht).
Wann verändert sich mein Anspruch auf Prämienverbilligung?
Geänderte finanzielle Verhältnisse können das Recht auf Prämienverbilligung beeinflussen. Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben und sich Ihre finanziellen Verhältnisse stark ändern, müssen Sie dies der zuständigen kantonalen Stelle für Prämienverbilligung mitteilen. Die Stelle prüft dann den Anspruch und passt ihn allenfalls an. Die Vorgaben sind kantonal unterschiedlich.
Der Kanton Bern hat beispielsweise folgende Handhabung:
Wenn sich Ihre finanzielle Situation stark (mindestens 30 % Einkommensänderung) und dauerhaft (für mindestens zwei Jahre) verschlechtert, können Sie auch während des Jahres einen neuen Antrag stellen. Arbeitslosigkeit gilt jedoch nicht als dauerhafte Veränderung. Wenn sich Ihre finanzielle Lage verbessert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle ebenfalls melden.
Wie senke ich meine Krankenkassenprämien?
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben oder nicht, in beiden Fällen macht es Sinn, dass Sie jährlich die Prämien der verschiedenen Krankenkassen vergleichen. Im Gegensatz zu den Zusatzversicherungen der Krankenkassen ist bei der gesetzlichen Grundversicherung der Leistungsumfang bei allen Krankenkassen derselbe. Ausserdem sind die Krankenkassen verpflichtet, alle Menschen zu versichern, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben.
Obwohl die Leistungen überall gleich sind, sind es die Prämien nicht. Mit einem Krankenkassenwechsel können Sie Hunderte von Franken pro Jahr sparen. Wenn Sie ausserdem über eine stabile Gesundheit und entsprechende Rücklagen verfügen, können Sie über die Wahl einer höheren Franchise, die Prämien zusätzlich senken.
Mit dem unabhängigen Prämienvergleich des Konsumentenschutzes können Sie die Prämien vergleichen und bis Ende November auch zur gewünschten Krankenkasse wechseln.
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