Insekten im Essen – die Regeln dazu

Insekten stehen in vielen Teilen der Welt regelmässig auf dem Speiseplan – nicht so hier in Europa und in der Schweiz. Die Meldung, dass in der EU zwei Insektenarten als Lebensmittel auf den Markt kommen dürfen, hat viele Konsumentinnen und Konsumenten aufgeschreckt. In der Schweiz sind jedoch bereits seit 2017 gewisse Insektenarten zugelassen. Es gibt aber klare Regeln: Die Insekten müssen entweder in der EU oder in der Schweiz eine Bewilligung erhalten. Sie müssen deklariert werden und es muss ein Allergie-Hinweis auf der Packung stehen.
Während in vielen Teilen der Welt regelmässig Insekten auf dem Speiseplan stehen, sind sie in Europa und in der Schweiz noch ungewohnt. Insekten sind eine sehr nahrhafte und gesunde Proteinquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien. Zudem verbraucht die Züchtung der Insekten im Vergleich zu anderen Tieren wenig Ressourcen – eine positive Eigenschaft angesichts des Klimawandels. Denn die Nahrungsmittelproduktion und insbesondere die Fleischproduktion haben einen grossen, negativen Einfluss auf die Klimaerwärmung.
Insekten sind bereits auf dem Markt
In der Schweiz sind Mehlwürmer, Grille und die Wanderheuschrecke seit 2017 als Lebensmittel zugelassen. Im Vorfeld dieser Zulassung gab es intensive Diskussionen dazu. Der Gedanke, Insekten zu essen, löst bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten Unbehagen aus. Produkte mit Insekten konnten sich auf dem Markt nicht durchsetzen. Zu Beginn waren zahlreiche, eher teure Produkte – zum Beispiel ganze Insekten, verarbeitet als Burger oder Protein-Snacks – in den Geschäften zu finden. Inzwischen trifft man sie nur noch vereinzelt an. Auch die Diskussionen darüber sind seit längerem verstummt.
Zur Zeit erhält der Konsumentenschutz jedoch zahlreiche Anfragen. Die EU hat das Pulver der Hausgrille sowie die Larven des Getreideschimmelkäfers neu als Lebensmittel zugelassen. Diese Produkte können nun auch auf dem Schweizer Markt auftauchen, befürchten besorgte Konsumentinnen und Konsumenten. Und womöglich auf ihren Tellern landen, ohne dass sie es bemerken oder erfahren.
Deklaration ist zwingend
Damit Heuschrecken und Co. auf den Markt kommen können, müssen die Anbieterinnen Regeln und Auflagen erfüllen. Sie müssen eine Zulassung beantragen. Die Behörden prüfen die Insekten auf ihre Sicherheit. Dies ist in der Verordnung über neuartige Lebensmittel so vorgeschrieben. Stellen sich die Insekten als sicher heraus, erhalten sie die Bewilligung. Ist eine Insektenart in der EU zugelassen, wird sie für den Schweizer Markt nicht nochmals überprüft. Die Produkte mit bewilligten Insekten dürfen also verkauft werden.
Es gibt allerdings Regeln, wie dies geschehen muss:
- Die Insekten oder das Insektenpulver müssen auf der Zutatenliste klar als solche deklariert sein. Es muss der deutsche und lateinische Namen der Insekten aufgeführt werden.
- Ein Hinweis, dass die Zutat bei Personen, die allergisch auf den Verzehr von Krebs- und Weichtieren reagieren, eine solche Reaktion auslösen kann.
- Die Insekten dürfen nur in den vorgeschriebenen Mengen und festgelegten Lebensmittelkategorien verwendet werden.
Konsumentinnen und Konsumenten, welche keine Insekten auf ihrem Teller haben möchten, können diese also erkennen und vermeiden. Es bedingt allerdings, dass man die Verpackungsinformationen beachtet. Das ist aber ohnehin immer empfehlenswert.
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