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Woran erkenne ich eine seriöse Versicherungsmakler:in?

Eine Beratung zur Prämienoptimierung oder zum Krankenkassenwechsel kann sehr hilfreich sein. Aber nicht alle Versicherungsmakler:innen beraten transparent und fair. So erkennen Sie seriöse Vericherungsvermittler:innen und vermeiden die anderen.

Fordern Sie Transparenz

  • Verlangen Sie, dass die Versicherungsmakler:in offenlegt, für wen sie arbeitet, wer ihre Arbeit bezahlt und wie viel sie wofür erhält. Bekommt sie einen festen Lohn oder lebt sie vor allem von Provisionen für Abschlüsse gewisser Produkte?
  • Die Vermittler:innen sind verpflichtet, ein Informationsblatt vorzulegen. Auf diesem Blatt müssen Name und Adresse der Vermittler:in stehen sowie die Information, ob sie die Produkte einer einzigen oder mehrerer Versicherungen anbietet und um welche Versicherungen es sich dabei handelt. Auf dem Blatt muss auch ersichtlich sein, wer für Fehler und unrichtige Auskünfte haftbar ist und was mit den Personendaten geschieht, welche die Makler:in für ihre Vermittlungstätigkeit aufnimmt. Dieses Blatt muss die Makler:in der Versichert:en dauerhaft zur Verfügung stellen.
  • Eine Versicherungsvermittler:in, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommt, kann gebüsst werden (Art. 86 Abs. 1 Bst. e Versicherungsaufsichtsgesetz).
  • Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt über ihre Website Einblick in ihr Register der gemeldeten Versicherungsvermittler:innen. Allerdings ist dieses Register nur auf den Bereich der Zusatzversicherungen und nicht auf den wichtigen Bereich der Grundversicherung ausgerichtet.
  • Falls Sie feststellen, dass eine registrierungspflichtige Vermittler:in im Register nicht eingetragen ist, können Sie dies der FINMA melden.
  • Unterschreiben Sie einen Vertrag nicht sofort, sondern holen Sie allenfalls zusätzliche Informationen ein. Wenn Sie einen Vertrag bei einer neuen Versicherung abgeschlossen haben, können Sie innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen ohne Verpflichtung von diesem zurücktreten.

Gesundheitsfragebogen bei Zusatzversicherungen

  • Für den Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Sie in der Regel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Aufgrund Ihrer Antworten entscheidet die Kasse, ob und zu welchen Konditionen Sie versichert werden können.
  • WICHTIG: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen absolut wahrheitsgetreu und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer behandelnden Ärzt:in nach! Stellt sich heraus, dass Sie etwas absichtlich oder unwissentlich falsch angegeben oder verschwiegen haben, werden Ihnen im Versicherungsfall unter Umständen Leistungen verweigert. Gute Makler:innen machen Sie darauf aufmerksam.
  • Unterschreiben Sie aus diesem Grund nie ein unvollständiges oder gar leeres Formular und lassen Sie den Fragebogen nicht von der Makler:in ausfüllen (brechen Sie das Gespräch ab, wenn die Vermittler:in dahingehend Anstalten macht – das Risiko ist gross, dass auch die restliche Beratung nicht Ihren Bedürfnissen entspricht).
  • Füllen Sie den Bogen in Ruhe aus. Unseriöse Versicherungsmakler:innen drängen Sie dazu, die Fragen abgeschwächt zu beantworten. Dadurch erhalten Sie zwar womöglich bessere Konditionen, riskieren aber im Versicherungsfall eine Zahlungsverweigerung.

Was tun bei schlechter Beratung?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie von der Versicherungsmakler:in schlecht beraten wurden, können Sie sich an die Ombudsstelle für Krankenversicherung (Grund- und Zusatzversicherungen) wenden:

Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstr. 9
Postfach 3565
6002 Luzern
041 226 10 10
www.om-kv.ch

Falls Sie von der Makler:in falsche Angaben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit einer Versicherung erhalten haben, können Sie dies der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA melden:

Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
031 327 91 00
info@finma.ch

www.finma.ch 

So können Sie sich selbst informieren

Seriöse Vermittler:innen können im Gewirr von Angeboten und Prämien der knapp 90 Schweizer Krankenversicherer durchaus eine Hilfe sein. Da die Vermittler:innen für «gute» Risiken in der Regel höhere Provisionen erhalten, sind Ihnen junge oder auch ältere, gesunde Versicherte besonders willkommen. Über die Provisionen und Vermittlungsgebühren werden jedoch immer Kosten ausgelöst, welche am Ende zu Lasten der Versicherten gehen. Es kann sich deshalb lohnen, sich eigenständig zu informieren:

  • Mithilfe des Prämienrechners des Konsumentenschutzes können Sie die Prämien in der Grundversicherung bequem von zu Hause aufrufen und vergleichen: www.konsumentenschutz.ch/praemienvergleich.
  • Dieser Vergleichsdienst löst keine Kosten aus – weder für Sie noch für die Krankenkassen.
  • Die meisten Krankenkassen bieten auf ihrer Website einen eigenen Prämienrechner an. Diese eignen sich vor allem, wenn Sie nicht die Krankenkasse wechseln wollen, sondern auf ein anderes Versicherungsmodell umsteigen oder die Franchise anpassen möchten.
  • Zudem können Sie in unserem Online-Shop hilfreiche Ratgeber zum Thema Gesundheit bestellen.
  • Falls Sie eine Beratung wünschen, welche über den Prämienvergleich hinaus geht, wenden Sie sich direkt an die Beratung des Konsumentenschutzes.

Auch bei Anlageberater:innen lohnt sich genaues hinsehen

Folgende Aspekte zu Ihrer Anlageberater:in sollten Sie für sich prüfen:

  • Sind Sie mit den Leistungen Ihrer Berater:in zufrieden? Fragen Sie sich insbesondere, inwieweit sie und nicht bloss die allgemeine Marktentwicklung zum Erfolg Ihrer Anlagen beigetragen hat. Von Bedeutung ist auch, ob Ihre Berater:in Ihre Leistungen an passenden Vergleichsmassstäben («Benchmarks») misst und ob ihre Leistungen einem Vergleich standhalten.
  • Rechtfertigen die Leistungen Ihrer Anlageberater:in bzw. Ihrer Vermögensverwalter:in die dafür in Rechnung gestellte Entschädigung? Beachten Sie, welche Vorschläge Ihnen zur Messung ihrer Leistung angeboten werden. Anschliessend überprüfen Sie, inwieweit sich die Leistung Ihrer Anlageberater:in in ihrer Entschädigung niederschlägt. Eine grosse Rolle spielt, ob die Entschädigung erfolgsabhängig ist.

Vielleicht können Sie nicht alle oben genannten Fragen selbst schlüssig beantworten oder die Antworten geben Ihnen zu denken. In diesem Fall sollten Sie sich rasch an Ihre Kundenberater:in wenden. Eine gute und seriöse Berater:in wird Ihre Fragen umfassend und gerne beantworten und Ihre Bedenken aufnehmen.

Was kann ich tun, wenn nach der Besprechung mit meiner Anlageberater:in Zweifel übrig bleiben?

Die Finanzkrise und damit der Verkauf von dubiosen Anlagetiteln haben es gezeigt: Die Beratung der Banken ist auch nicht immer über alle Zweifel erhaben. Konnte Ihre Kundenberater:in Ihre Bedenken nicht ausräumen? Haben Sie unbefriedigende Antworten erhalten? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Sie können sich bei einer Bankberater:in einer anderen Bank informieren. Je nachdem lohnt es sich, die Bank zu wechseln.
  • Wenn Sie einen konkreten Schaden oder Nachteil erlitten haben und Ihre Bank nicht einlenkt, wenden Sie sich an den Bankenombudsmann (www.bankingombudsman.ch).
  • Wenn Sie gravierende Mängel feststellen, können Sie auch an die Bundesaufsicht über die Banken gelangen, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (www.finma.ch).