Wie erkenne ich Greenwashing und wo kann ich es melden?
Immer mehr Produkte tragen Beschreibungen wie «klimaneutral», «biologisch verpackt» oder «natürlich produziert» – doch hinter diesen Begriffen steckt nicht immer echte Nachhaltigkeit. Wer Greenwashing vermeiden will, muss genau hinschauen und Marketingstrategien erkennen.
Oft ist es schwierig zu unterscheiden, ob es sich bei vagen Versprechen wie «natürlich» oder «nachhaltig produziert» um ein tatsächliches Engagement von Unternehmen handelt oder um Greenwashing. In diesem Online-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Greenwashing erkennen und was Sie dagegen unternehmen können.
Was ist Greenwashing?
Nachhaltige und klimaneutrale Produkte liegen im Trend. Das haben auch Anbieter:innen aller Branchen bemerkt. Daher betreiben immer mehr Unternehmen Greenwashing (englisch; wörtlich «grünwaschen», übertragen: «sich ein grünes Mäntelchen umhängen») und geben sich einen grünen Anstrich, statt tatsächlich umweltbewusst zu handeln. Mit grünen Werbesprüchen soll bei den Konsument:innen der Eindruck erweckt werden, es handele sich um ein umweltfreundliches Unternehmen. Greenwashing ist also in erster Linie eine Marketingstrategie. Die Unternehmen machen sich damit das wachsende Nachhaltigkeitsbewusstsein der Konsument:innen zunutze, um ihren Gewinn zu steigern. Es wird daher zunehmend schwierig zu unterscheiden, ob Unternehmen tatsächlich einen Beitrag zum Umweltschutz leisten oder nur Greenwashing betreiben.
Wie erkenne ich Greenwashing?
Eine Orientierungshilfe können die über 30 Labels (siehe die Bewertung durch Konsumentenschutz, Pusch und WWF) sowie die 55 Regionallabels auf dem Schweizer Markt bieten. Ein wichtiges Merkmal dieser Labels ist, dass sie von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Sie sollen den Konsument:innen eine Übersicht über die Nachhaltigkeit, die Tierhaltung und die sozialen Anforderungen der Produkte geben.
Hinweise auf Greenwashing
- Nicht definierte Begriffe auf den Produkten, wie natürlich, nachhaltig, partnerschaftlich, klimaneutral, biologisch, ökologisch etc. Solche Etiketten sagen ohne Zertifizierungen von unabhängigen Stellen nichts über die tatsächlichen Produktionsbedingungen bzw. Gegebenheiten aus.
- Widersprüchliche Aussagen: Begriffe wie «Green Diesel» oder «Green Flights» suggerieren Umweltfreundlichkeit, obwohl die Produkte an sich nicht nachhaltig noch umweltfreundlich sind.
- Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten: Produkte werden als «vegan», «biologisch abbaubar» oder «FCKW-frei» beworben, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben, selbstverständlich oder irrelevant ist.
- Farben: Immer häufiger werden Produkte in Grüntönen oder Altpapierfarben eingepackt, obwohl dahinter keine umweltrelevanten Aktionen stehen.
- Versteckte Kompromisse: Es gibt Produkte, bei denen nur ein «grüner» Aspekt hervorgehoben wird, beispielsweise die neue Verpackung mit weniger Plastik. Weitere Produkteigenschaften werden verschwiegen oder negiert. Fleisch aus Uruguay bleibt sehr umweltbelastend. Der Hinweis, dass dessen Verpackung mit 84 % weniger Plastik hergestellt wird, ist Greenwashing. Konsument:innen werden dadurch nur von den schwerwiegenden Auswirkungen des Produktes abgelenkt.
- Achten Sie darauf, ob eine Website klare Angaben zu ihren Nachhaltigkeitsrichtlinien für Produkte und Rohstoffe macht. Wenn solche Informationen fehlen, könnte dies ein Zeichen für Greenwashing sein. Aber Achtung: Unternehmen erstellen teilweise eigene Umweltzertifikate, die keiner externen Prüfung unterliegen.
- Irrelevante bzw. falsche Labels: Es ist eine Herausforderung geworden, sich im Labeldschungel zurecht zu finden. Es gibt Labels mit seriösen Zertifizierungen, solche, die kaum Relevanz haben, und solche, die gar nichts bedeuten. Zudem gibt es Marken und Produktlinien, die wie ein Label daher kommen, aber kaum Mehrwert bieten, etwa die beiden Linien von Coop und Migros für Bergprodukte, Pro Montagna und Heidi.
- Achten Sie auch auf die Produktplatzierung: Detailhändler:innen stellen Produkte in die Nähe von Bio-Produkten, obwohl es sich nicht um solche handelt.
- Ablenkung durch einzelne nachhaltige Produkte: Viele Unternehmen bewerben eine «grüne» Produktlinie, während der Grossteil des Geschäfts umweltschädlich bleibt. Zudem betonen sie Nachhaltigkeitsmassnahmen häufig übermässig, während sie problematische Praktiken gar nicht erwähnen.
Was unternimmt der Konsumentenschutz dagegen?
Der Konsumentenschutz beschäftigt sich seit Jahren mit Greenwashing, insbesondere im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Im Juli 2023 hat der Konsumentenschutz beim SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) und der SLK (Schweizerische Lauterkeitskommission) Beschwerde gegen Werbeaussagen von acht Unternehmen eingereicht. Die SLK hat drei der Beschwerden gutgeheissen. Alle acht Unternehmen haben in der Folge reagiert. Sieben davon verzichten nun auf Werbung mit Klimaneutralität oder haben dies für die Zukunft angekündigt. Gegen ein uneinsichtiges Unternehmen, das «klimaneutral» lediglich durch «umweltfreundlich» ersetzt hat, reichte der Konsumentenschutz im April 2024 Strafanzeige ein.
Im Juni 2025 hat der Konsumentenschutz Beschwerde beim SECO und der SLK gegen die Herstellerin von Plenty-Haushaltspapier eingereicht. Das Haushaltspapier wird als kompostierbar beworben. In Schweizer Grüngutanlagen wird es jedoch aussortiert und verbrannt. Die Plenty-Herstellerin wirbt somit mit einer umweltfreundlichen Entsorgungsoption, die es in der Schweiz faktisch nicht gibt – ein klarer Fall von Greenwashing.
Was läuft politisch?
In der Europäischen Union gibt es verschiedene Bestrebungen, Greenwashing besser zu regulieren. Eine neue Richtlinie zum Verbot von Greenwashing zielt darauf ab, die Produktkennzeichnungen klarer und vertrauenswürdiger zu machen. Allgemeinene Umweltaussagen wie «umweltfreundlich», «klimaneutral» oder «ökologisch» ohne entsprechenden Nachweis sind verboten. Im EU-Parlament wird ausserdem aktuell die Green-Claims-Richtlinie diskutiert, die umweltbezogene Werbeaussagen präziser regeln soll.
In der Schweiz sind wir noch nicht so weit. In seinen Stellungnahmen zu politischen Vorstössen bezüglich Greenwashing schrieb der Bundesrat bisher lediglich, dass er die Entwicklungen in der EU beobachte. Zwar hat das Schweizer Parlament Ende 2023 Handlungsbedarf erkannt und im Rahmen des neuen CO₂-Gesetzes (siehe S. 77 im Dokument) einer Ergänzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zugestimmt. Demnach handelt ein Unternehmen künftig dann unlauter, wenn es «Angaben über sich, seine Waren, Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können.» Es scheitert jedoch einmal mehr an der Umsetzung, da bisher keine allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit oder zur Sicherung ihrer Durchführung vorliegen. Das Parlament ist also weiterhin gefordert, einheitliche Regelungen und Methoden zu schaffen. Der Konsumentenschutz unterstützt deshalb die am 14. März 2024 von Ständerat Simon Stocker eingereichte Motion 24.3198, die genau das verlangt.
Um den politischen Weg zu stärken und auch den Druck auf Unternehmen zu erhöhen, muss unlautere Werbung mit Greenclaims sichtbar gemacht und dagegen vorgegangen werden. Indem Sie Greenwashing melden, helfen Sie uns, konsequent gegen unlautere Werbung von Unternehmen vorzugehen. Melden Sie uns Ihre Greenwashing-Beispiele mit dem nachfolgenden Meldeformular oder durch Klicken auf den roten Button.
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Wo kann ich Greenwashing sonst noch melden?
Greenwashing ist eine unlautere Geschäftspraktik im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie können Greenwashing beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden. Zudem können Sie bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eine Beschwerde gegen Greenwashing einreichen.
Alle von Greenwashing betroffenen Personen können zudem auf Beseitigung und Unterlassung von Greenwashing klagen (Art. 9 UWG). Reichen Sie dazu ein Schlichtungsgesuch gegen das Unternehmen ein. Sie können auch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft am Sitz des Unternehmens schriftlich oder persönlich Strafanzeige gegen Greenwashing einreichen (Art. 23 UWG).
Wie Sie sich vor anderen Formen des Betrugs, beispielsweise durch Betrugsmails oder Phishing, schützen können, erfahren Sie in unseren Online Ratgebern.
