Gepäck auf der Flugreise verloren oder beschädigt – was tun?

Böse Überraschung nach Ihrem Flug: Ihr Gepäck ging auf der Reise verloren oder wurde beschädigt. Was Sie in dieser Situation tun können, erfahren Sie in diesem Online-Ratgeber.
Wie ärgerlich! Das Gepäck hat die Flugreise nicht mitgemacht, kommt verkratzt oder verspätet an. Wenn Ihr Gepäck verloren ging oder beschädigt wurde, ist es wichtig, schnell zu handeln. Ihre erste Anlaufstelle ist das Fundbüro am Flughafen, auch Lost & Found genannt. Dort können Sie den Verlust resp. die Beschädigung Ihres Gepäcks sofort melden. Das Lost & Found finden Sie meistens in der Nähe der Gepäckbänder.
Schutz durch das Montrealer Übereinkommen
Für Schäden, die durch die Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks verursacht werden, haftet die Airline. Dies ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt.
Das Übereinkommen gilt, wenn ein Start- oder Zielland das Abkommen unterzeichnet hat, wie etwa die EU-Länder, USA, Australien, Ägypten und Indonesien. Nicht unterzeichnet wurde das Abkommen beispielsweise von der Türkei, den Bahamas, Tunesien oder Thailand.
Bei Gepäckbeschädigungen müssen Sie den Schaden spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks melden. Bei Gepäckverlust gilt folgendes: Taucht das Gepäck bis zu 21 Tage nach Verlustmeldung nicht auf, gilt es als verschollen. Das ist ebenfalls der Fall, wenn die Airline das Gepäck als verloren anerkennt.
Bei Beschädigung hat die Airline eine Reparatur (wenn eine solche möglich ist) oder einen Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstückes bzw. den beschädigten Inhalt zu bezahlen. Verschiedene Airlines haben dabei jedoch Einschränkungen, so wird die Haftung für Kratzer und Dellen am Koffer oft ausgeschlossen. Bei Verlust des Gepäcks muss die Airline nicht nur die nötigen Einkäufe in den ersten 24 Stunden, sondern auch den Zeitwert des Koffers und des Inhalts zahlen. Wenn das Gepäck sich lediglich verspätet hat, müssen von der Airline nur die nötigen Einkäufe übernommen werden.
Da die Entschädigung auf ca. 1600 Franken begrenzt ist, lohnt sich bei wertvollem Gepäck allenfalls eine Versicherung. Am besten prüfen Sie, ob Ihre Hausratsversicherung solche Fälle deckt.
Welche Vorkehrungen können Sie treffen?
Die Höhe der Entschädigung ist je nach Airline unterschiedlich. Um entschädigt zu werden, müssen Sie Angaben über Ihr Gepäck machen können. Folgende Vorkehrungen helfen Ihnen dabei:
- Machen Sie vor der Reise ein Foto Ihres Gepäckstücks. Dieses können Sie dem Lost & Found vorlegen, was die Suche oder Schadensfeststellung deutlich erleichtert.
- Bewahren Sie den Gepäckschein auf, den Sie beim Check-in bekommen. Diesen müssen Sie beim Lost & Found vorzeigen, wenn Sie einen Verlust melden.
- Kontrollieren Sie Ihr Gepäck direkt am Flughafen auf allfällige Beschädigungen.
- Verlassen Sie auf keinen Fall den Bereich der Gepäckabgabe, ohne den Verlust oder Schaden gemeldet zu haben.
- Lassen Sie sich einen sogenannten Property Irregularity Report ausstellen, denn ohne diesen zahlen Airlines meist nicht. Auf diesem Formular werden die Details zum Verlust resp. zur Beschädigung festgehalten. Normalerweise wird das Formular direkt am Lost & Found-Schalter ausgefüllt.
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