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Flug annulliert – was tun?

Was, wenn der gebuchte Flug abgesagt wurde? Passagiere sind gemäss der europäischen «Fluggastrechte-Verordnung» immer berechtigt, eine Ticketrückerstattung einzufordern. Wir zeigen Ihnen, welches Ihre weiteren Rechte sind und wie Sie im Falle einer Flugannullation vorgehen können. Wichtig für Sie: Die EU-Fluggastrechte gelten auch für Passagiere in der Schweiz!

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Sara Stalder erklärt, welche Rechte Sie als Flugpassagier haben.

 

Ihr Flug wurde annulliert. Was können Sie tun?

Die Schweiz hat 2006 die EU-Regelung über die Fluggastrechte übernommen (EG 261/2004). Diese verhelfen Ihnen zu gewissen Rechten, wenn mit dem Flug, den Sie gebucht und bezahlt haben, etwas schiefgeht.

Die Ansprüche gemäss Fluggastrechte-VO bestehen, wenn ein europäischer Bezug gegeben ist. Das heisst, wenn ein Flug

  • in der Schweiz bzw. in der EU startet oder
  • von ausserhalb in der Schweiz oder in der EU landet UND von einer Schweizer oder europäischen Airline durchgeführt wird bzw. sollte.

Allgemeiner Anspruch

Erfolgt die Annullierung eines Flugs, wenn Sie sich bereits am Flughafen oder sogar bereits auf einem Umsteigeflughafen befinden, haben Sie Anspruch auf Betreuungsdienstleistungen wie z.B. Getränke und Mahlzeiten im Verhältnis zur Wartezeit, die Möglichkeit zur Telekommunikation sowie nötigenfalls Hotelunterkunft inklusive Transfer.

Reise antreten oder nicht antreten

Findet Ihr geplanter und gebuchter Flug nicht statt, so haben Sie zwei Möglichkeiten: Die Reise trotzdem antreten oder darauf verzichten.

Reise antreten: Sie können sich von der Airline oder von Ihrem Reisebüro einen Alternativflug vorschlagen lassen. Wenn Ihnen die Airline oder das Reisebüro keinen oder keinen akzeptierbaren Vorschlag unterbreitet, können Sie alleine einen Alternativflug buchen und die Kosten in Rechnung stellen.

Reise nicht antreten: Sie können auf den Flug verzichten und die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Wenn Sie sich bereits auf einem Umsteigeflughafen befinden, also einen ersten Teil Ihrer Reise bereits zurückgelegt haben, haben Sie Anspruch auf kostenlose Rückbeförderung zum Ausgangsflughafen (respektive spätere Kostenrückerstattung, wenn Sie den Rückflug zuerst selber bezahlen müssen).

 


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Entschädigung

Wird ein Flug annulliert bestehen gegenüber der Airline folgende Entschädigungsansprüche:

  • 250 € bei Flügen von 1 500 km oder weniger
  • 400 € bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km
  • 600 € bei Flügen über 3 500 km

Kein Anspruch besteht, wenn die Airline Alternativflüge anbietet und folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Benachrichtigung über Annullierung 7 bis 14 Tage vor Abflug – alternativer Abflug max. 2 Stunden früher – Ankunft max. 4 Stunden später.
  • Benachrichtigung über Annullierung 0 bis 7 Tage vor Abflug- alternativer Abflug max. 1 Stunde früher – Ankunft max. 2 Stunden später.

Aussergewöhnliche Umstände

Entschädigungszahlungen werden nur bezahlt, wenn die Fluggesellschaft für den Flugausfall verantwortlich ist, also keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die sonstigen Ansprüche wie Ticketrückerstattung, Betreuungsdienstleitungen etc. bestehen hier aber natürlich trotzdem.

Aussergewöhnliche Umstände sind z.B.

  • schlechte Wetterbedingungen
  • Vogelschlag
  • Terrorgefahr
  • medizinische Zwischenfälle
  • ein Streik von Angestellten der Airline
  • Luftraumsperrung wegen (drohendem) Vulkanausbruchs.

Keine aussergewöhnlichen Umstände sind z.B.

  • Nebel, Regen, leichter Schneefall
  • Mangel oder Fehlen des Personals wegen Krankheit oder Kündigungen
  • technische Mängel und Defekte am Flugzeug.

So gehen Sie vor

Dokumentieren Sie vor Ort alles so genau wie möglich, z.B. mit Fotos der Ablug-Anzeigetafel, auf welcher die Annullation Ihres Fluges ersichtlich ist.

Bewahren Sie sämtliche Belege/Quittungen auf, mit denen Sie Ihre zusätzlichen Ausgaben belegen können.

Wenden Sie sich so rasch wie möglich direkt an die Fluggesellschaft oder an Ihr Reisebüro.

Rückerstattungsansprüche gegen Swiss können Sie online bequem hier erfassen.  Ansprüche auf zusätzliche Entschädigungszahlungen können Sie hier erfassen.

Wenn es zu Problemen kommt bei der Rückerstattung oder Entschädigungszahlungen, wenden Sie sich ans Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Entweder melden Sie sich unter der Emailadresse passengerrights@bazl.admin.ch oder Sie erfassen direkt eine Beschwerde ans BAZL.

Weitere Informationen – insbesondere über die Möglichkeit der Abtretung von Ansprüchen an eine sogenannte Claim Agency – finden Sie hier.

 

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