Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten
Online-Ratgeber

Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?

Ein Kostenvoranschlag ist oftmals kostenlos, denn in vielen Fällen kann er ohne grossen Aufwand erstellt werden. Wird aber im Voraus ein bestimmter Betrag vereinbart, so schulden Sie diesen.

Doch auch wenn nichts vereinbart wird, können unter Umständen Gebühren für den Kostenvoranschlag erhoben werden. Es gilt grundsätzlich: sobald ein Handwerker für Sie tätig wird, darf er seinen Aufwand verrechnen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Handwerker für die Erstellung des Angebots einen grösseren Aufwand betreiben muss (Augenschein vor Ort, Messungen, Berechnungen, Pläne etc.). Zudem gibt es Branchen, in denen kostenpflichtige Offerten allgemein üblich und deshalb zu bezahlen sind.

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall nach den Kosten einer Offerte. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass ein Kostenvoranschlag gratis ist oder wie viel er maximal kosten wird.

 


Schreibservice Konsumentenschutz

Wir verfassen Ihre Briefe und Reklamationen für Sie,
juristisch korrekt und für wenig Geld!
Infos und Bestellung


 

Wir empfehlen

Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: