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Banken in der Krise: Wie sicher ist mein Geld auf dem Konto

Bei einem Banken-Konkurs sind Spargelder bis zu 100’000 Franken pro Kund:innenbeziehung (nicht pro Konto) besonders gut geschützt. Einerseits müssen diese Guthaben ausbezahlt werden, bevor andere Forderungen an die Bank an die Reihe kommen. Andererseits gibt es die Einlagensicherung Esisuisse, die von den Banken in der Schweiz gemeinsam betrieben wird und im Notfall bis zu 8 Milliarden Franken bereitstellen kann. Beim Konkurs insbesondere einer grösseren Bank kann es jedoch auch trotz diesen Vorkehrungen zu Verlusten kommen.

Was passiert mit den Einlagen (Spargeldern, Wertschriften, etc.) von Kund:innen bei einem Banken-Konkurs?

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Privilegierung bei einem Banken-Konkurs

3a-Vorsorgekonten, Kassenobligationen (die auf den Namen des Inhabers lauten) und Spargelder von Privat- und Firmenkund:innen bis 100’000 Franken sind konkursrechtlich privilegiert. Sie müssen also vor den meisten anderen Forderungen (zum Beispiel von Lieferanten) befriedigt werden.

Einlagensicherung

Können Spargelder nicht aus liquiden Mitteln ausbezahlt werden, greift die Einlagensicherung bei Konto-Guthaben bis 100’000 Franken. Die Limite von 100’000 Franken gilt nicht pro Konto, sondern pro Kund:innenbeziehung. Die Einlagensicherung, organisiert im Verein Esisuisse, beträgt allerdings «nur» 8 Milliarden Franken. Bei einem Konkurs einer Grossbank oder mehreren Banken gleichzeitig ist das vergleichsweise wenig und je nach Situation nicht ausreichend.

Abgedeckt von der Einlagensicherung sind vereinfacht gesagt alle Guthaben auf Konten, Kassenobligationen (die auf den Namen der Inhaber:in lauten), Guthaben auf Metallkonten sowie Tages-, Fest- und Termingelder. Weitere Informationen zur Abdeckung.

3a-Vorsorgegelder sind zwar konkursrechtlich privilegiert (siehe oben), aber nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt (weitere Infos dazu). Die Einlagensicherung gilt grundsätzlich für bewilligte, kontoführende Banken in der Schweiz. Nicht abgedeckt sind jedoch bestimmte Depositen- oder Betriebssparkassen (Ausnahmen).

Bank-Schliessfächer und Wertschriftendepots

Inhalte in Schliessfächern und Banktresors sowie grundsätzlich auch Wertschriften (ausser Pfandrechte) gehören der Kund:in und sind somit von einem Banken-Konkurs nicht betroffen.

Staatsgarantie bei Kantonalbanken

Die Einlagensicherung bis zu 100’000 Franken gilt auch für die Kantonalbanken. Als zusätzliche Sicherheit haben 21 von 24 Kantonalbanken eine unbeschränkte Staatsgarantie. Ausnahmen sind die Kantonalbanken von Bern, Genf und Waadt. Bei den anderen 21 Kantonalbanken haftet der Kanton, wenn die Bank in Schieflage oder Konkurs gerät. Die Einlagen der Bankkund:innen sind somit besonders gut geschützt, das Risiko liegt bei den Steuerzahler:innen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website von Esisuisse.

Empfehlungen des Konsumentenschutzes

Risikostreuung: Grundsätzlich ist es sinnvoll, sein Vermögen bei mehreren Banken anzulegen. Falls eine der Banken in Schieflage gerät, ist der Rest Ihres Vermögens weiterhin bei einer sicheren Bank. Ein Nachteil dieser Variante ist, dass Sie für jede Bankverbindung separat Gebühren bezahlen. Bis zu 100’000 Franken sind besonders geschützt (siehe oben). Wenn Ihr Kontostand höher ist, sollten Sie sich überlegen, Ihr Vermögen auf andere Banken zu verteilen. Ausserdem kann es sich je nach Lebenssituation lohnen, ein Teil der Spargelder anzulegen. Der Konsumentenschutz bietet zu diesem Thema folgende Ratgeber an:

Ersparnisse klug anlegen

Geld anlegen – grün und fair

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihre Bank ganz oder teilweise wechseln möchten, erfahren Sie in diesem Online-Ratgeber.

Stand Dezember 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

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