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Balkon-Solaranlage: So sichern Sie sich ab!

Für Mieter:innen ist eine kleine Solaranlage an oder auf ihrem Balkon oft die einzige Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren. Sogenannte «Plug&Play-Solaranlagen» können einfach und ohne professionelle Hilfe in Betrieb genommen werden. Bei der Auswahl, Installation und dem Betrieb einer Balkon-Solaranlage gibt es allerdings einige wichtige Punkte zu beachten.

Was sind Plug&Play-Solaranlagen?

Plug&Play-Solaranlagen bestehen aus bis zu zwei Solar-Modulen. Diese werden beispielsweise an der Aussenseite eines Balkons montiert und in eine gängige Haushaltssteckdose (230V) gesteckt. Sie können den erzeugten Strom direkt für die Stromversorgung von Haushaltsgeräten nutzen. Überflüssig produzierter Strom wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist. Falls der erzeugte Strom der Solaranlage nicht ausreicht, wird die Stromversorgung mit Elektrizität aus dem allgemeinen Netz ergänzt. So entsteht auch bei starkem Schneefall oder bei Nacht keine Stromlücke. Ein grosser Vorteil von Plug&Play-Anlagen ist, dass sie ohne professionelle Hilfe installiert werden können.

1. Lohnt es sich überhaupt?

Für eine möglichst effiziente Stromproduktion eignen sich Standorte mit viel Sonneneinstrahlung. Eine Investition zahlt sich besonders aus, je höher der aktuelle Strompreis des Energieversorgers ist. Um einen Haushalt vollständig mit hausgemachtem Strom aus Sonnenenergie zu versorgen, reicht eine Balkon-Anlage jedoch kaum aus. Je nach Anlage fällt die Stromrechnung aber um jährlich rund 100 Franken tiefer aus.

2. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung

Auch wenn viele Versicherungen mögliche Schäden abdecken, so gibt es auch hier einige Punkte zu beachten:

    • Die Schadensdeckung wird von den Versicherungen in jedem konkreten Fall anhand der betreffenden Police und den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) beurteilt.
    • Wichtig ist zudem, dass alle von der Herstellerin vorgegebenen Montageanweisungen beachtet und umgesetzt werden. Die Versicherung kann ihre Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Sie die Anweisungen nicht beachten.

3. Erlaubnis der Vermieter:in einholen

Falls die Solaranlage an einer Balkonaussenseite befestig wird, muss die Erlaubnis der Vermieter:in eingeholt werden. Denn die Fassade und Aussenseite des Balkons sind Sache der Vermieter:innen. Deshalb ist es in jedem Fall von Vorteil, wenn zwischen Vermietenden und Mietenden eine schriftliche Vereinbarung über die Haftung bei möglichen Schäden durch die Balkon-Solaranlage abgeschlossen wird.

4. Meldung und/oder Abklärung bei verschiedenen Stellen

Planen Sie eine Balkon-Solaranlage zu installieren, sollten Sie bei folgenden Stellen eine Meldung machen oder zusätzliche Informationen einholen:

  • Lokales Elektrizitätswerk: Sie müssen der Verteilnetzbetreiberin schriftlich mitteilen, dass Sie die Installation einer Plug&Play-Anlage planen. Dazu müssen Sie ebenfalls die Konformitätserklärung für die ganze Anlage der Verteilnetzbetreiberin mitschicken. Die Konformitätserklärung ist ein Nachweis, dass die Photovoltaik-Anlage den vorgeschriebenen Netzanschlussbedingungen genügt. Sie erhalten diese beim Kauf einer entsprechenden Anlage mitgeliefert.
  • Stockwerkeigentümer:innen: Bei Eigentumswohnungen müssen Sie die Erlaubnis der Stockwerkeigentümerschaft einholen, da die Aussenseite des Balkons sowie die Fassade zu den gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes gehören.
  • Gemeinde: Eine Baubewilligung braucht es im Normalfall nicht. In Spezialfällen, wie beispielsweise bei denkmalgeschützten Objekten, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen.

5. Kaufen Sie eine gute Solaranlage

Es gibt viele verschiedene Anbieter:innen von Plug&Play-Anlagen. Um mögliche Schäden zu vermeiden, sollten Sie sich eine qualitativ hochwertige Anlage anschaffen. Top Ten oder Kassensturz Espresso bieten dazu einen Überblick.

6. Installation

Sie müssen die Balkon-Solaranlage zwingend gemäss den Angaben der Herstellerin installieren. Achten Sie darauf, die Anlage fest am Balkon zu verankern, damit sie durch Wind und Wetter nicht beschädigt wird oder gar herunterfallen kann. Schützen Sie die Anlage so gut es geht vor mechanischen Einflüssen. Darüber hinaus brauchen Sie eine Steckdose oder eine passende Steckverbindung für das Verlängerungskabel (Schutzart IP55 im Freien). Unbefugten und Tieren (z.B. Mardern) sollte es nicht möglich sein, an Kabel oder andere unter Strom stehende Komponenten der Anlage zu gelangen.

7. Wartung

Pollen, Vogelkot oder ähnliche Verschmutzungen können die Effizienz der Solaranlage beeinflussen, vor allem bei horizontaler (flacher) Montage. Durch eine regelmässige Reinigung können Sie die optimale Stromproduktion sicherstellen. Ersetzen oder reparieren Sie Kabel, welche durch mechanische Einflüsse oder bewegliche Teile (z.B. Türen oder Fenster) beschädigt wurden, jeweils umgehend, um Stromschläge zu verhindern.

Schadensdeckung der grössten Versicherungen

Nicht alle Versicherungen decken Schäden durch herabfallende Balkon-Solaranlagen ab. Der Konsumentenschutz hat sich bei zwölf Versicherungen erkundigt. In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Versicherungen bestätigen, solche Schäden zu übernehmen.

VersicherungsgesellschaftDeckung durch HaftpflichtversicherungSpezialbedingungen
Ja ✅Deckungsausschlüsse:
- Eigenschäden
- vertraglich übernommene Haftung
- Abnützungsschäden
- Schäden durch bewusste Veränderungen an Mietwohnungen
Ja ✅Ausschluss:
- Schäden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden mussten. Z.B. Solaranlage fällt auf Grund Nichtbefestigens durch normale Windverhältnisse zu Boden.
- Eigenschäden, d.h. Schäden der versichern oder von Personen, die mit der haftpflichtigen Person im gleichen Haushalt wohnen. Z.B. Solaranlage fällt auf das parkierte Fahrzeug der Ehefrau.

Leistungskürzungen:
- Grobfahrlässigkeit, z.B. PV-Anlage wurde von der versicherten Person mit offensichtlichen, sicherheitsrelevanten Mängel montiert.

Zusatzversicherung:
Mit Abschluss von «Sicherheitsbaustein Sorglos» verzichtet Baloise auf eine allfällige Leistungskürzung infolge grober Fahrlässigkeit
Ja ✅
Ja ✅
Ja ✅Ausschlüsse in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beachten
Ja ✅
Ja ✅
Ja ✅Mieter:innen müssen den Schaden übernehmen, wenn die Solaranlage als Hausratsgegenstand gilt.
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