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Prämienverbilligung durch Notverordnung

Die Krankenkassenprämien steigen 2023 um durchschnittlich 6.6 Prozent, in einigen Kantonen um fast 10%. Zusammen mit den massiv höheren Energiekosten und Konsumpreisen werden die Lebenskosten für viele Haushalte untragbar. Eine Entlastung ist dringend nötig. Mit seinem gestrigen Entscheid entzieht sich der Ständerat seiner Verantwortung. Der Konsumentenschutz fordert den Bundesrat auf, die Konsumenten spürbar zu entlasten und per Notverordnung die Prämienverbilligung um 30% zu erhöhen.

Stellungnahme von Geschäftsleiterin Sara Stalder zur Bekanntgabe der Krankenkassen-Prämien 2023:

«Diese Prämienerhöhung ist ein herber Schlag für Konsumentinnen und Konsumenten. Die finanzielle Belastung war für viele Haushalte schon in den vergangenen Jahren untragbar geworden. Diese jüngste Erhöhung, zeitgleich mit steigenden Preisen für Energie und viele andere Konsumgüter, bringt das Fass zum Überlaufen.»

«Der Bundesrat muss die Kaufkraft der privaten Haushalte jetzt schnell und spürbar stützen. Da der Ständerat die Erhöhung der Prämienverbilligung mit seinem gestrigen Entscheid unnötig verschleppt, fordern wir den Bundesrat auf, diese per Notverordnung zu beschliessen. Es braucht jetzt dringend einen Rettungsschirm für Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur für Konzerne wie die Axpo.»

«Nun rächt sich, dass in den vergangenen Jahren diverse Kostendämpfungsmassnahmen abgelehnt, abgeschwächt oder hinausgezögert wurden. Die Verantwortung dafür tragen Ärztinnen, Spitäler, Pharmaunternehmen, Laborbetreiber und Krankenkassen, welche an steigenden Gesundheitskosten gut verdienen, und ihre zahlreichen Vertreter im Parlament.»

«Wir empfehlen den Konsumentinnen und Konsumenten dringend, die Prämien mit einem neutralen Vergleichsdienst zu vergleichen und zu einem günstigen Anbieter und Versicherungsmodell zu wechseln. So können sie den Kostenanstieg wenigstens zu einem gewissen Teil abfedern. Mit dem Konsumentenschutz-Prämienvergleich ist der Wechsel in wenigen Minuten erledigt, die nötigen Anmeldungs- und Kündigungsschreiben können direkt ausgedruckt werden.»