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Marktcheck: Geheimniskrämerei um Ersatzteile

Ein Marktcheck des Konsumentenschutzes zeigt, dass Konsumentinnen und Konsumenten kaum Zugang zu Ersatzteilen von grossen Haushaltselektrogeräten haben. Seit der Übernahme von EU-Recht sollte aber genau dies vereinfacht werden. Hinzu kommt, dass weder die Branche noch die Behörden wissen, wer die Verordnung umsetzen muss. Der Konsumentenschutz fordert alle Akteure dazu auf, umgehend dafür sorgen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über den Erhalt von Ersatzteilen informiert werden und diese mühelos beschafft werden können.

Ist die Gummidichtung des Kühlschrankes nicht mehr dicht, könnte diese theoretisch bestellt und selbst ausgewechselt werden. Dies garantiert eine Öko-Design-Verordnung der EU, welche die Schweiz mit Übergangsfrist auf Anfang 2022 in die Energieeffizienzverordnung übernommen hat. Der Konsumentenschutz begrüsst ausserordentlich, dass damit der Zugang zu Ersatzteilen von Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern und Displays verbessert und die Kreislaufwirtschaft verstärkt werden sollte. Denn ein Gerät, das länger benutzt wird, schützt nicht nur die Umwelt, sondern schont auch das Haushalt-Portemonnaie.

Konsumentenschutz-Marktcheck

Um festzustellen, wie die neue Gesetzesgrundlage durch die Branche umgesetzt wird, führte der Konsumentenschutz einen Marktcheck durch. Dabei wurde auf den Webseiten der verschiedenen Anbieter überprüft, ob und wie einfach Ersatzteile gefunden und bestellt werden können (Details zum Marktcheck).

Ersatzteile von grossen Herstellern sind (immerhin irgendwo) bestellbar

Der Marktcheck ergab ein durchzogenes Bild: Zwar bieten 6 der 8 untersuchten Hersteller auf ihren Webseiten die Möglichkeit, Ersatzteile zu bestellen, diese sind jedoch selten einfach auffindbar. Während neue Geräte direkt auf der Frontseite der Webshops angeboten werden, sind die Ersatzteile oft nur über Umwege und mühsam auf den Webseiten zu finden. Teilweise werden auch Hindernisse eingebaut: So kann eine Geräte-Nummer verlangt werden oder man müsste eine kostenpflichtige Hotline anrufen.

Importeure ritzen geltendes Gesetz

Während Hersteller knapp genügend abschneiden, deckt der Marktcheck bei Importeuren und Unternehmen mit Eigenmarken gravierende Mängel auf: Für viele Eigenmarken gibt es gar keine Möglichkeit, Ersatzteile zu bestellen. Bei Importeuren zeigt sich ein ähnliches Bild. Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, zeigt sich konsterniert: «Mit diesem widerrechtlichen Verhalten werden Konsumentinnen und Konsumenten gezwungen, eher ein neues Gerät zu kaufen, statt mit einem kleinen Aufwand ihr altes Gerät zu reparieren.»

Händler lehnen Verantwortung ab

Auch reine Online-Händlerplattformen weisen jegliche Verantwortung für Ersatzteile von sich. Kundinnen und Kunden können sich für Ersatzteile also nicht an denjenigen Ort wenden, an dem sie das Gerät gekauft haben. Ob dieses kundenunfreundliche Verhalten laut der Verordnung widerrechtlich ist, ist unklar. Sogar angefragte Bundesämter konnten diese Frage nicht beantworten. Laut Stalder wird der Konsumentenschutz die Einhaltung der neuen Regeln weiter überwachen und nötigenfalls politisch aktiv werden: «Wir fordern, dass Konsumentinnen und Konsumenten während des Kaufs aufgeklärt werden, wo sie Ersatzteile bekommen. Bislang wurde von allen Seiten Geheimniskrämerei betrieben: Hersteller und Händler wollen sich offensichtlich aus ihrer Verantwortung stehlen.»

Kreislaufwirtschaft stärken durch «Recht auf Reparatur»

Eine längere Produktlebensdauer hat positive Auswirkungen auf die Umwelt: Ressourcen und das Klima werden geschont, Abfallberge vermindert. Ersatzteile sowohl für Endnutzende wie auch für «fachlich kompetente Reparateure» sind ein wichtiges Element, um die Produktelebensdauer zu erhöhen. Der Konsumentenschutz fordert daher die Marktakteure und die zuständigen nationalen Behörden auf, besser über die neue Rechtslage zu informieren und den Vollzug zu kontrollieren.

Hier gibt es Details zum Marktcheck!