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Killerspiele und ein frommer Wunsch

Der Bildausschnitt ist erschreckend: Ein Mann, hoch aufgerichtet, schwingt eine Axt, die im nächsten Moment auf einen am Boden liegenden Mann niedersausen wird. Dieser Bildausschnitt stammt aus einem sogenannten Killerspiel, und solche Spiele sollen nun in der Schweiz verboten werden.

Bei diesen Killerspielen gibt es weder einen kulturellen noch einen gesellschaftlichen Wert – sie dürfen also ohne weiteres in der elektronischen Mottenkiste verschwinden. Auch wenn umstritten ist, ob diese Spiele tatsächlich gewalttätiges Verhalten von Jugendlichen auslösen, ist eine Freizeitbeschäftigung, welche sich mit Abschiessen und Abschlachten von Menschen beschäftigt, keine sinnvolle. Natürlich sehe ich auch die Stolpersteine eines solchen Verbotes: Gerade Gamer und Jugendliche, welche solche Spiele kaufen, werden Wege und Möglichkeiten finden, um an diese Spiele zu kommen. Sie kennen sich im Internet und im Internethandel vermutlich bestens aus.

Die vorwiegend jungen Kritiker eines Verbotes machen geltend, dass vielmehr die Medienkompetenz der Jugendlichen gestärkt statt ein neues Verbot aufgestellt werden soll. Das eine schliesst das andere nicht aus: Das Verbot wird nur eine Massnahme sein – und die Games, welche auf der schwarzen Liste kommen, für bestimmte Spieler nur interessanter machen. Das Bundesamt für Justiz wird mit dem Verbot nicht alle Kanäle und Hintertüren schliessen können.

Das Problem sind jedoch nicht nur die Killergames. Alle Spiele und DVDs müssen dem Alter der Konsumenten entsprechend abgegeben werden. Die Altersbeschränkungen auf den Games und DVDs müssen verantwortungsvoll angebracht werden und vor allem an den verschiedenen Verkaufspunkten das Alter der Käufer und Konsumenten verlässlich kontrolliert werden.

Die “Medienkompetenz” fängt schon früher an als bei den Killergames. Zuständig dafür sind nicht nur die Kinder, Jugendlichen, Erziehende oder Lehrer, sondern auch all jene, die damit Geld verdienen. Nur ein frommer Wunsch, meinen Sie? Vielleicht. Aber eine grössere Portion “Medienkompetenz” und Verantwortung ist auch bei der Anbieterseite notwendig. Das Verbot ist ein Ausdruck davon, dass es der Branche in der Vergangenheit zu wenig ernst war damit.

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz