Greenwashing bestätigt: Plenty-Haushaltspapier irreführend als «kompostierbar» beworben
Die Werbung von Plenty für ihr «kompostierbares» Haushaltspapier täuscht Konsument:innen. Das bestätigt die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK). Der Konsumentenschutz fordert, dass Plenty die irreführende Werbekampagne umgehend stoppt.
Die Werbung für das «kompostierbare» Plenty-Haushaltspapier weckt den Eindruck, die Tücher können umweltfreundlich in der Biotonne entsorgt und dabei auch noch Müll eingespart werden. Doch dieser Eindruck täuscht. Da gehört das Haushaltspapier keinesfalls hinein.
Haushaltspapier wird aussortiert und verbrannt
Obwohl das Produkt als kompostierbar beworben wird, fehlen wichtige Merkmale wie Gitterdruck oder Labels, die für die automatische Sortierung in Sammelstellen notwendig sind. Entsorgungsbetriebe können die Tücher nicht von herkömmlichem Haushaltspapier unterscheiden. Deshalb werden sie aufwändig aussortiert und als gewöhnlicher Abfall entsorgt.
Täuschung bestätigt: Plenty muss Transparenz schaffen
Die SLK gibt in ihrem Entscheid dem Konsumentenschutz recht: Die Aussagen zur Kompostierbarkeit sind irreführend. In der Schweiz kann das Haushaltspapier in der Regel nicht in der Biotonne entsorgt werden.
«Dieser Entscheid macht deutlich, dass die Verantwortung für nachhaltige Produkte nicht bei den Konsument:innen, sondern bei den Unternehmen liegt», sagt Chantal Sempach, Leiterin Nachhaltigkeit. «Wer mit umweltfreundlichen Produkten wirbt, muss sicherstellen, dass die Versprechen auch in der Praxis umsetzbar sind.»
Plenty täuscht mit seinen Werbeaussagen umweltbewusste Konsument:innen. Der Konsumentenschutz fordert Plenty deshalb dazu auf, die irreführende Aussage zur Kompostierbarkeit zu entfernen. Der Konsumentenschutz wird die weiteren Schritte von Plenty genau beobachten und weitere Anbieter:innen konfrontieren, die mit ähnlichen irreführenden Aussagen werben.
Was bedeutet das für die Konsument:innen?
Nicht alles, was biologisch abbaubar ist, gehört in die Biotonne. Entscheidend ist, wie die Abfälle in der jeweiligen Region verwertet werden. Der Konsumentenschutz bietet mit dem Online-Ratgeber «Was gehört in die Biotonne» eine hilfreiche Orientierungshilfe. Er zeigt auf, worauf Konsument:innen achten sollten, damit Bioabfälle richtig getrennt und umweltgerecht verwertet werden können. Zudem ruft der Konsumentenschutz dazu auf, weitere irreführende oder täuschende Umweltversprechen zu melden.
