Billag: Von der Gebühr zur Steuerpflicht für alle
Radio- und TV-Gebühren: Einseitige Belastung der Konsumenten
Künftig sollen grundsätzlich alle Haushalte Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen (Billag) bezahlen. Während der Bundesrat für Unternehmen grosszügige Ausnahmen bei der Beitragspflicht vorsieht, will er die privaten Haushalte praktisch ausnahmslos zur Kasse bitten. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist mit dieser einseitigen Belastung der Konsumenten nicht einverstanden.
Geht es nach dem Willen des Bundesrates, sollen künftig grundsätzlich alle Haushalte Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen (Billag) bezahlen. Somit werden auch Personen, die auf Radio- und Fernsehkonsum verzichten, zur Kasse gebeten. Während bei den Privatpersonen nur Bezüger von Ergänzungsleistungen von den Empfangsgebühren befreit werden, sieht der Bundesrat bei den Unternehmen weit grosszügigere Ausnahmen vor: Wer weniger als 500‘000 Franken Jahresumsatz macht, zahlt nichts. Dies sind laut Bundesrat rund 70% der Unternehmen. Für SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder ist dies ungerecht: „Das neue System wäre eben keine Gebühr mehr, sondern eine Steuer: Man bezahlt auch dann, wenn man eine Leistung nicht bezieht. Dass man 70% der Unternehmen von dieser Steuer befreien will und praktisch ohne Ausnahme alle Privatperson en besteuert, lässt sich nicht rechtfertigen. Künftig müssten auch einkommensschwache Familien und Einzelpersonen diese Steuer bezahlen, auch wenn sie Radio und TV nicht nutzen, während florierende Unternehmen mit einem Umsatz von zum Beispiel 490‘000 Franken befreit wären, selbst wenn in diesen Betrieben Radio und TV genutzt wird.“
Für die SKS-Geschäftsleiterin sind auch die Ausnahmen für Privatpersonen zu wenig durchdacht: „Die Steuerbefreiung für Bezüger von Ergänzungsleitungen ist zwar zu begrüssen, sie ist jedoch auf AHV- und IV-Bezüger beschränkt. Einkommensschwache Familien und Personen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, müssen jedoch künftig alle die neue Steuer berappen.“